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„Worum es im Examen geht“ Teil II: Was aus Sicht der Prüfer KandidatInnen falsch machen

von Nov 23, 2017Lernen & Vorbereiten, Mindset, Prüfungshandwerk, Übergreifendes

Du befindest dich mitten in einer fünfteiligen Serie, die dir ein Gesamtbild über das Staatsexamen verschafft und zum Schluss auch ein paar populäre Irrtümer aus der Welt räumt.

Im ersten Teil hatte ich „aus dem Nähkästchen“ einer ehemaligen Prüferin geplaudert und dir verraten, was die Prüfer erwarten, um dir gute Noten zu geben.

Wir sind heute bei Episode zwei – wenn du neu dabei bist, empfehle ich dir, den ersten Beitrag zu überfliegen, bevor du hier weitermachst.

Tag zwei also heute:

Was geht meist aus der Sicht der Prüfer schief in der Prüfung?

Übrigens: Falls du liebe ein Video hierzu sehen möchtest, kannst du dies auf der Facebookseite machen – dort findest du auch ein Video zu Teil I!

Es gibt viele Gründe, schlechte Noten einzukassieren im Examen, hier der Überblick, im Anschluss werde ich sie kurz erläutern:

  1. Es fehlen die maßgeblichen juristischen Kenntnisse
  2. Es hapert an der „Kommunikation
  3. Der Kandidat ist (zu) nervös
  4. Der Kandidat ist körperlich „fertig“. Findet sich oft im Tandem mit Nr. 3. Kann zusammengefasst werden unter „Der Kandidat ist gestresst“.

Nr. 1) Es fehlen die maßgeblichen juristischen Kenntnisse

Bitte beachte das Schlüsselwort, das da wäre “die maßgeblichen” Kenntnisse! Ich kann es nicht oft genug wiederholen:

Es geht um Qualität, nicht um Quantität!

Es geht darum, das Rechtsinstitut zu verstehen und insofern zu beherrschen, als du mit ihm und an ihm arbeiten kannst, ja sogar damit jonglieren kannst! Wenn du das Bereicherungsrecht als Rechtsinstitut nicht “verstanden” hast, dann wird es dir wenig nützen, wenn du versuchst, die zehnte Theorie zum Leistungsbegriff zu lernen.

Lerne, erst den Wald zu betrachten und zu verstehen, bevor du dich den einzelnen Bäumen widmest. Um beim Bauparadigma von gestern zu bleiben: Lerne, wie solide juristische Gebäude aussehen, nicht nur, wie die Steine, der Beton und die Fenster aussehen.

Hier zur Veranschaulichung ein echtes Beispiel aus einer mündlichen Prüfung in München. Ich will einen Fall mit den Kandidaten gemeinsam entwickeln, in dem jemand im Urlaub ist, der Hausmeister Schlüssel zur Wohnung hat und diese ohne Wissen der Eigentümer an Fremde vermietet. Es ging darum, ob die Wohnungseigentümer die Mieteinnahmen vom Hausmeister verlangen können. Ein Kandidat fängt an, EBV-Ansprüche zu prüfen. Die Ansprüche auf Schadensersatz und Nutzungsherausgabe (die einzelnen Bäume) hat er offensichtlich gut gelernt und reproduziert sie mit allen “Stichwörtern”, die man in Lehrbüchern findet. Ich will ihm helfen und frage, wer denn wohl Besitzer der Wohnung sei – denn nur dann seien EBV-Ansprüche denkbar. “Der Hausmeister” antwortet er. Können Sie mir das begründen? “Er hat die tatsächliche Gewalt”. Können Sie mir das begründen? “Er hat die Schlüssel”. Das zeigt, dass der Kandidat nicht verstanden hat, worum es beim Besitz geht und wie das Rechtsinstitut “funktioniert”. Reine “tatsächliche Gewalt” (hier Schlüssel) kann nicht immer ausreichen. Der Besitz ist geschützt, sogar mit einem Gewaltrecht! Kann es also sein, dass der Hausmeister “Besitzer” der Wohnung ist? Ah, da war doch was mit der “Verkehrsanschauung”…

Ich möchte betonen: Der Kandidat wusste viel über die einzelnen EBV-Ansprüche (die Bäume), eventuell sogar überdurchschnittlich viel. Das Problem war aber, dass er das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis als solches (den Wald) nicht wirklich “kapiert” hatte, er hatte keine Gefühl für seine Grundlagen und insbesondere für die Hauptvoraussetzung, den „Besitz“ im juristischen Sinne. In der mündlichen Prüfung war das nicht weiter tragisch, weil ich den Kandidaten rechtzeitig stoppen konnte – in der Klausur wäre vermutlich die gesamte Lösung in die völlig falsche Richtung gegangen.

Nr. 2) Es hapert an der Kommunikation

Ich habe es schon in meinem allerersten Beitrag (“Zu Beginn”) im Blog beschrieben: Es kommt nicht darauf an, was du im Kopf hast, sondern nur darauf, was beim Prüfer ankommt. 

Das gilt nicht nur für das Staatsexamen, das gilt für jeglichen Kontakt mit einem anderen Menschen. Wie oft sagt oder hört man:

“Das habe ich nicht so gemeint”

Oder

“Das hast du falsch verstanden!”

Oder

“Das meinte ich doch!”

In der mündlichen Prüfung kannst du solche Situationen klarstellen – nur bitte etwas diplomatischer formuliert. Aber im Schriftlichen hast du vor der Notenerteilung keine zweite Chance, zu erklären, was du eigentlich meinst.

Folgende Merkmale lassen die Note Seite für Seite schrumpfen:

  • Sprachlich ungenügende Ausdrucksweise
  • Logische Widersprüche, insbesondere in der Argumentation/Streitentscheidung.
  • Nicht vorhandene juristische Überzeugungskraft, weil der Gutachtenstil nicht befolgt wird und vor allem die Überleitungen fehlen.

In der Kombination zeigt sich dann der wort case:

Der Prüfer versteht weder, WAS du ihm gerade mitteilst, noch WARUM und IN WELCHEM ZUSAMMENHANG das relevant ist.

Nr. 3 und Nr. 4: Der Kandidat ist gestresst, d.h. zu nervös und/oder körperlich fertig

Erschreckend viele Kandidaten kommen unausgeschlafen und ausgelaugt zur Prüfung. Einige sind – oft verstärkt durch den körperlichen Stress – so nervös, dass ihnen der Puls im Hals schlägt und die Hände zittern. In diesem Zustand können sie keine Höchstleistung erbringen. Manche sind sogar so nervös, dass sie nicht einmal Dinge, die sie zu Hause auf dem Sofa beherrschen, reproduzieren können. Die Situation ist verschärft, wenn – wie es meistens der Fall ist – eine Thematik abgefragt wird, die der Kandidat als solche nicht “gelernt” hat, so dass sie nicht aus dem Gedächtnis reproduziert werden kann. Hier muss der Kandidat kreativ denken und argumentieren, körperlich und nervlich „fertig“ hat er aber sehr schlechte Ausgangsvoraussetzungen. 

In der mündlichen Prüfung ist die Lage wenigstens sichtbar, es gibt auch in begrenztem Maße die Möglichkeit, zu helfen. Ich erinnere an gestern: Entgegen einem populären Missverständnis sind die Prüfer auf deiner Seite und sie möchten dich nicht “kriegen”, sondern unterstützen. Trotzdem kannst und solltest du dich nicht auf die Prüfer verlassen, es ist deine Aufgabe, vorzubeugen und auch Mechanismen parat zu halten, dich “runterzuholen”. Das gilt erst Recht für die Klausuren: Dort bist du als Kandidat allein, da kann dich niemand mental unterstützen.

Das waren aus Prüfersicht die vier Hauptgründe, dass sich Kandidaten “unter Wert” verkaufen. Noch einmal zusammengefasst:

  1. Es fehlen die maßgeblichen juristischen Kenntnisse
  2. Es hapert an der „Kommunikation
  3. Du bist (zu) nervös
  4. Du bist körperlich „fertig“. Findet sich oft im Tandem mit Nr. 3.

In der nächsten Folge, die am Freitag erscheint, wird es darum gehen, was du tun kannst, um deinen Prüfern künftig mehr von dem zu geben, was sie erwarten und weniger von dem, was deine Note runterzieht. Montag und Dienstag werde ich zwei Folgen den zwei Denkfehlern widmen, die die meisten Kandidaten davon abhalten, ihr volles Potenzial zu entfalten.

Wie war DEIN bisheriges Bild vom Prüfer?

Siehst du dich bestätigt oder bist du eher überrascht? Hast du gewusst, woran es meist scheitert?

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