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Wo suchst du, wenn du panisch im Gesetz blätterst?

von Feb 18, 2022Lernen & Vorbereiten

Kennst du folgende Situation?

Du sitzt in der Klausur, drehst den Sachverhalt um und beginnst panisch im Gesetz rumzublättern – hoch und runter. Kennst du das? Garantiert. Die schlechte Nachricht: Diese Methode ist ineffektiv und zusätzlich erhöht sie deinen Stresspegel – was die Suche noch schwieriger gestaltet. Die gute Nachricht: Es gibt eine bessere Methode, dich Schritt für Schritt sicher voranzutasten. Deine Werkzeuge dabei: Erneut dein gesunder Menschenverstand und dein Systemverständnis, als Unterstützung die Inhaltsübersicht des BGB.

Bild von Kranich17 auf Pixabay

Transkript

Bitte beachte, dass dieses Transkript maschinell erstellt wurde.

Einen wunderschönen guten Morgen! Letzte Woche habe ich dir die Worum-es-geht-Methode vorgestellt, mit der du an neue Fächer rangehst, um ein Gefühl dafür zu erlangen oder aber bei der Wiederholung dich einstimmst für das Fach oder aber auch dich selbst kontrollierst, wo du dich befindest. Und heute will ich über etwas sprechen, was durchaus ähnlich ist, nämlich wie gehe ich vor, wenn ich vor mir einen Sachverhalt habe bei einer Klausur oder eine Frage bei der mündlichen Prüfung, wo ich Gesetzestext brauche, weil ich entweder gar nicht weiß, worum es geht oder aber weil ich mich absichern will.

Und der Fokus wird sein, ich habe erst mal keine Ahnung.

Ich bin Panajota Lakkis, ehemalige Universitätsprofessorin und passionierte Juristin. …

Ich habe in den kleinen Präsenzkursen, die ich zweimal im Jahr mache, in der Examensvorbereitung, mal eine Feststellung gemacht. Dort arbeiten wir ziemlich im geschützten Raum und das gilt auch für die großen Vorlesungen, aber noch mehr trauen sich die TeilnehmerInnen, auch teilzunehmen und etwas zu fragen. Und ich insistiere oft auch darauf, dass mir etwas beantwortet wird.

Und dann beobachte ich oft die Studierenden und dann siehst du das große Blättern. Das siehst du übrigens auch oft als Prüferin in der mündlichen Staatsprüfung. Du fragst etwas und dann wird angefangen zu blättern.

Und manchmal hast du das Gefühl, dass dieses Suchen nicht unbedingt systematisch erfolgt, sondern eher panisch hoch und runter. Und in den Kursen frage ich dann manchmal eine konkrete Person, wo suchen sie denn gerade? Und da werde ich erstmal angeguckt, wie Autor, ein bisschen nah im Gesetz.

Und dann frage ich ja aber, denn wo im Gesetz jetzt genau? Das BGB hatte verdammt viele Paragraphen und damit auch verdammt viele Seiten, die hoch und runter zu suchen, das ist weder effektiv noch effizient und selten zielführend. Okay, das heißt man ist gut beraten, sich da irgendwie ranzuhangeln.

Und da ist man wiederum gut beraten, die Systematik des BGB, ich spreche immer vom BGB, gilt natürlich auch für andere Gesetze und andere Bereiche. Aber das ist nun mal meine Kernkompetenz, das BGB. ZPO könnte auch aus meiner Kernkompetenz jetzt genommen werden, aber bleiben wir mal beim BGB, stellvertretend für andere große Gesetze.

Und da ist es sehr sinnvoll, die Systematik zu beherrschen und die beherrscht man, wenn man sich immer wieder die Inhaltsübersicht anschaut. Die Bücher, die es gibt und innerhalb der Bücher auch, was wird denn dort geregelt. Und das ist etwas, das kennst du auch aus meinen Vorlesungen und aus dem Kursbereich, nach dem ersten, worum es geht, ist das zweite eine Übersicht über die Gesetzesregelungen.

Nachdem wir erfasst haben, nach gesundem Menschenverstand, welche Herausforderungen wohl der Gesetzgeber hatte und was er oder sie wohl zu regeln hatte, schauen wir uns jetzt an, wie wurde das denn systematisiert in unserem Gesetz, in unserem BGB drin. Und wenn ich das halbwegs kenne, dann habe ich auch eher Anhaltspunkte zu suchen. Ich bin jetzt in einem Fall, ich habe eine Klausur vor mir und ich habe null Ahnung, wo denn die Anspruchsgrundlage zu finden sein könnte.

Übrigens spezifisch zu dem Finden der Anspruchsgrundlage habe ich auch einen Kurs im Mitgliederbereich und wenn du drin bist, sei dir bitte nicht zu fein, den anzuschauen, selbst dann, wenn du bereits in der Examensvorbereitung bist. Und wenn es nur ist, um dir die Sachen wieder bestätigen zu lassen, wie gut und sinnvoll du an alles rangehst. Aber unabhängig davon jetzt, wo beginne ich zu suchen?

Und je akuter die Situation ist, je mehr Stress ich habe, weil ich in der scharfen Klausur drin sitze, desto mehr ist es wichtig, wirklich da gezielt ranzugehen und von unten nach oben mich abzusichern. Und ich habe da halt die Reihenfolge, dass ich mich immer frage, ist jemand gestorben oder wird irgendein Tod erwähnt? Wenn nicht, dann kann es ja nicht das Erbrecht sein.

Zweite Stufe, ist jemand verheiratet oder verlobt oder wird erwähnt, dass sie als Lebenspartner zusammen stetig wohnen, so dass eventuell eine Nell in Frage käme? Nein, also raus auch das Familienrecht. Beziehungsweise, habe ich Beziehungen zwischen Eltern und Kindern und was für Ansprüche zum Beispiel zwischen Eltern und Kindern bestehen könnten?

Unterhaltspflicht oder wurde ein Kind geschädigt und könnte Ansprüche gegen seine Eltern geltend machen? Auch dann ist Familienrecht irrelevant. Wird erwähnt vielleicht, dass ein Elternteil vorhanden ist, während ein Kind sich zum Beispiel auf dem Spielplatz schädigt, dann wird der Fokus wahrscheinlich nicht direkt auf dem Familienrecht sein.

Kann aber sein, dass es um dieses Mitverschulden bei der Aufsichtspflicht des Elternteils sich handelt und um die Sache mit dem spezifischen Sorgfaltsmaßstab. Vielleicht, wenn du richtig tief in der Examsvorbereitung bist, dann klingelt bei dir auch brainstormingmäßig, könnte auch etwas sein mit dieser formal enthalten gestörten Gesamtschuld. Okay, aber wenn nichts davon erwähnt wird, kein Elternteil wird erwähnt, keine Verwandtschaftsbeziehung, dann fällt auch das Familienrecht hinten durch runter.

Ich glaube, die Formulierung, die ich gerade gewählt habe, ist Quatsch. Ich werde jetzt trotzdem das nicht rausschneiden. Okay, weiter geht’s.

Was könnte es denn sonst sein? Wird irgendwie erwähnt, eine physische Sache im Hinblick darauf, welche Rechte jemand an der hat, dann wären wir im Sachenrecht richtig verortet. Aber dafür muss erwähnt werden, eine physische Sache und da muss es gehen um Dinge halt, dass jemand sie zum Eigentum erlangt hat oder dass sie eingesetzt werden soll als Sicherungsmittel und so weiter und so fort.

Ist das nicht der Fall, habe ich keine Immobilie erwähnt und keine bewegliche Sache und vor allen Dingen geht es nicht darum, wer ihr Eigentümer ist oder ob aus dem Besitz heraus was erlangt, Rechte erlangt werden könnte, dann fällt auch das Sachenrecht hinten raus. Eventuell kommt es trotzdem noch mal zum Tragen, wir werden es nachher noch mal ranziehen, aber ich sage jetzt als Gruppe Raster die Dinge, die relativ eindeutig sind. Also der Hauptfokus im Sachenrecht wird nicht in dieser Klausur oder bei dieser Frage sein, wenn es nicht aus entweder darum geht, wer Eigentümer der Sache ist und sie zum Beispiel deswegen heraus verlangen kann oder aus dem Besitz heraus.

Und wenn gar keine Sache in diesem Zusammenhang erwähnt wird, dann weißt du, das Sachenrecht kommt überhaupt nicht zum Tragen. Ist nicht tausendprozentig richtig, denn es gibt sachenrechtlich auch Rechte an Rechte, die da geregelt sind, aber lassen wir jetzt das mal außen vor, wenn du schon so weit bist und in den meisten Prüfungsordnungen werden diese Bereiche sogar rausgenommen. Okay, also Sachenrecht zumindest hauptamtlich nicht.

Was kommt denn sonst noch in Frage? Okay, Verträge, wird ein Vertrag irgendwo erwähnt? Bingo, dann bin ich im Schuldrecht.

Und was könnte denn dieser Vertrag sein? Vielleicht wird ja sogar betitelt, was das für ein Vertrag ist. Dann suche ich zuerst im besonderen Schuldrecht, wie dieser Vertrag geregelt ist und wenn ich dort nichts finde, dann habe ich immer noch den allgemeinen Teil des Schuldrechts vor Augen.

Beachte, dass wenn nicht drin steht, was das für ein Vertrag ist, ich dann suchen muss, was das denn für ein Vertrag wäre. Beliebter Kalaua zum Beispiel, die Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstvertrag. Aber manchmal brauche ich auch das nicht.

Okay, bin ich also im Schuldrecht, bei den vertraglichen Schuldverhältnissen, wird mir entweder vorgegeben, auf welchem Spielfeld ich mich tummeln werde oder aber ich muss es selbst herausfinden. Und wenn dann habe ich meinen Bereich im BGB, den ich erst anhand der Inhaltsübersicht und auch sonst überfliege und wenn ich dort nichts finde, dann gibt es immer noch vor der Klammer die Möglichkeiten des allgemeinen Schuldrechts. Und wenn ich keinen Vertrag habe, der erwähnt wurde, dann habe ich vielleicht eine GOA oder aber ich habe ungerechtfertigte Bereicherung oder ich habe Deliktsrecht.

Das Deliktsrecht ist relativ einfach zu erkennen, denn da ist immer etwas passiert, eine Sache wurde beschädigt und für die wollen wir Schadensersatz haben oder aber eine Person wurde verletzt oder getötet oder aber eine Position, ein absolutes, sonstiges Recht wurde verletzt, zum Beispiel das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Hier kommt natürlich Komplexität rein, das ist klar, aber ich weiß, in welchem Bereich ich dann suchen muss. Und wenn es nach Deliktsrecht riecht, dann suche ich erst mal ab, ob ich Rechtspositionen habe, die unter Absatz 1 fallen oder aber ob ich vielleicht ein Schutzgesetz habe, sehr oft in der Ausbildung aus dem StGB.

Ungerechtfertigte Bereicherung, wird es sein, dass ich das prüfen soll, wenn jemand etwas bereits hat und die Frage ist, sollte er oder sie es noch behalten. Andere Denkweise als beim Schadensersatz. Beim Schadensersatz ersetze mir einen Schaden, gib mir etwas Neues.

Bereicherungsrecht, der Fokus auf eine Person, die bereits etwas hat, sollte sie es behalten dürfen, ja oder nein. Habe ich etwas, das danach riecht? Wenn nicht, dann wird es sich nicht um Bereicherungsrecht handeln.

Und so hangelst du dich dann vom einen zum anderen und dann kommt natürlich immer auch zusätzlich, wenn du dort nichts gefunden hast, dann kann es natürlich sein, dass der Bereich nur aus dem allgemeinen Teil ist, weil aber das ist so gut wie immer in Kombination mit anderen Bereichen. Ich habe bisher nicht viele Klausuren gesehen, wo es nur um den allgemeinen Teil ging, sondern das ist immer im Zusammenhang zu sehen, dass eine Willenserklärung angefochten werden kann, dass wir Nichtigkeit haben des Vertrages, dass halt Verbotswidrigkeit, Nichtigkeit habe ich ja bereits erwähnt oder auch Sittenwidrigkeit oder was auch immer. Und genau so gehst du ran und dann hast du schon mal einen ersten Anhaltspunkt.

Die Tatsache, dass und da geht es um dabei herauszufinden, was hauptamtlich, was der Kernobersatz sein wird und die Kernanspruchsgrundlage. Natürlich haben wir oft mehrere Bereiche, Konkurrenzen, weil wir durchaus, wenn wir vertragliche Ansprüche haben, Konkurrierende auch deliktische haben können und so weiter und so fort. Aber die sind nicht in der ersten Stufe, sondern die kommen danach.

Und deswegen bist du auch nicht gut beraten, eher auf ein Stichwort irgendein vermeintliches Schema runterzuspulen, bevor du dich nicht vergewissert hast, dass es wirklich darum geht. Und die Alternativen, die konkurrierenden Ansprüche, die sind erst die zweite Ebene der Prüfung und damit würdest du, wenn du damit anfängst, nicht die volle Punktzahl selbstverständlich kriegen. Das heißt, diese Denkweise, worum geht es denn jetzt hauptsächlich, die solltest du dir angewöhnen.

Und da ist entweder eine konkrete Frage im Sachverhalt, die dir dann ein bisschen hilft, wenn gefragt wird, kann A von B Schadensersatz verlangen, dann weißt du zum Beispiel ganz sicherlich, du bist ganz sicherlich nicht im Bereicherungsrecht, weil gefragt wird, kann er Schadensersatz verlangen. Wenn aber gefragt wird, welche Ansprüche hat A gegen B, dann musst du halt überlegen und hier kommt auch diese Verknüpfung mit dem worum geht es denn, das was im Sachverhalt geschildert wird, worum geht es denn, wonach riecht es. Will jemand, wie gesagt, wie ich das vorhin ermittelt habe, ist jemand gestorben und es geht darum, wer sein Vermögen kriegt.

Wonach riecht das? Wurde etwas, eine Sache zerstört und jemand will Schadensersatz? Hat jemand einen Vertrag abgeschlossen und es geht um Primäransprüche aus diesem Vertrag?

Und du bist gut beraten, immer im Kopf und das geht sehr schnell, erst mal ohne Fachbegriffe dich an dieses worum es geht ran zu tasten und das zu transponieren, um daraus deinen Suchbereich zu erlangen. Und dieses wonach suchst du dann? Je nachdem, wie gesagt, wenn irgendwas nach Schadensersatz klingt in dem Sachverhalt, dann suche ich, wenn ich einen Vertrag habe, erst in dem Bereich, zuallererst bei der konkreten Regelung dieses Vertragstyps, nicht alternativ, sondern zusätzlich unter Umständen oder alternativ, genau, im allgemeinen Schuldrecht und ich gucke, ob auch Deliktsrecht mit reinkommen könnte.

Das heißt, auch die Suche in dem Gesetz gestaltet sich letztlich nach diesem Motto worum es geht, die braucht jetzt allerdings nicht nur gesunden Menschenverstand, sondern sie braucht auch eine gewisse Kenntnis der Struktur des BGB, um dann sein Suchfeld abzustecken, eins nach dem anderen. Und wenn man sich das angewöhnt hat und wenn man vertraut ist mit der Inhaltsübersicht und sich verkneift auf das Sachverzeichnis, wenn man es zu Hause hat, zu gehen, das viele despektierlich die Idiotenwiese auch nennen, jetzt weißt du auch warum, nein, das stimmt nicht, es ist der einfache Weg, aber trainier dir den bitte nicht an, denn der Schönefelder hat das nicht und dort musst du dir alleine helfen, wenn du dann in der scharfen Prüfungssituation bist. Und diese Inhaltsübersicht, wie gesagt, kombiniert mit dem gesunden Menschenverstand worum es geht, zeigt dir, wo du dann suchen kannst und wenn du so natürlich rangehst und nicht versuchst, nur aus deinem Kopf zu wissen, das muss im Kaufrecht sein, dann kannst du dir auch dann helfen, wenn du etwas nicht findest, denn dann stellst du, wenn du an der ersten Stelle, wo du es gesucht hast, nichts findest, dann überlegst du, wo könnte es sonst noch sein.

Wie ich das gesagt habe vorhin mit dem Schadensersatz, habe ich einen Vertrag und weiß ich was das für ein Vertragstyp ist und soll Schadensersatz im Zusammenhang mit diesem Vertrag verlangt werden, dann gucke ich mir erst mal die Vorschriften dort an und wenn ich nichts finde, dann schiebe ich keine Panik, sondern überlege, wo könnte es sonst noch sein, könnte ich eventuell aus den vorderen Vorschriften aus dem 280 ff. namentlich im Schuldrecht vielleicht was rausfinden und oder könnte ich deliktisch was finden und mit anderen Worten auch hier keine Panik, kein auswendig Lernen von Schemata, sondern die Schemata lernen selbst zu entwickeln, indem man erstens auch an den Sachverhalt mit dem gesunden Menschenverstand rangeht, worum geht es denn hier, dann vom Abstrusen, abstrus stimmt nicht, das Erbrechte kommt ist nicht abstrus, aber vom Ungewöhnlichen her zum eher Gewöhnlichen, ausschließen eins nach dem anderen und das was übrig bleibt, da wirst du dann finden und so gehst du dann ran und so gewinnst du erstens Zeit und zweitens Zuversicht. In diesem Sinne, gesunden Menschenverstand nie vergessen bei Jura, glaube nicht denen, die dir suggerieren wollen, die juristische Denkweise sei irgendwie seltsam und unter Umständen sogar würde gegen den gesunden Menschenverstand gehen, es ist genau umgekehrt.

Nur erkennen die meisten außerhalb von Jura nicht genau, wie ihr gesunder Menschenverstand funktioniert in allen Schritten, die kommen intuitiv zum Ergebnis, nicht alle, ich gestehe es, wir JuristInnen lernen die Schritte zu erkennen und sie ganz bewusst zu gehen. Okidoki, in diesem Sinne, danke fürs Zuhören und bis nächste Woche.

Dr. iur. habil. Panajota Lakkis

Ehemalige Universitätsprofessorin & Prüferin. Ergo weiß ich genau, was du brauchst in deinem Jurastudium. In meinen Kursen lernst du, Jura zu verstehen. Im Podcast (Standorte im Player) und auch auf YouTube kannst du nach Lust und Laune stöbern. Du kannst auch mehr über mich erfahren. Oder ab und zu eine Mail mit juristischen und jurafreien Goodies erhalten.

Mein aktuelles Motto: Was wäre, wenn?

Meine Überzeugung: Jura macht ab dem Moment Freude macht, in dem du die Zusammenhänge verstehst.

Vielleicht kann ich dir helfen, (wieder) Freude an Jura zu finden?