Seite wählen

Zeit für den nächsten Schritt!

Jura endlich meisternTeil der Bewegung werden

Wie dich der Sachverhalt der Klausur oft leitet

Mai 31, 2024Prüfungshandwerk

Wer einen Sachverhalt strategisch deuten kann, weiß oft, welche Antwort bei einer konkreten Frage rauskommen sollte. Noch häufiger wird der Aufbau angedeutet, inklusive Gegenrechten und Einwendungen oder Einreden.

Transkript

Bitte beachte, dass dieses Transkript maschinell erstellt wurde.

Jura Meistern, der Podcast, Episode 185

Einen wunderschönen guten Morgen. Ich habe es versprochen, heute möchte ich dir sagen, wie du dir von der Aufgabenstellung helfen lassen kannst, denn sehr oft wirst du ziemlich engmaschig durchgeführt durch eine Prüfung. Jetzt denkst du vielleicht so, hä, was sagt die denn? Du wirst es gleich sehen.

Okidoki. Also, zuallererst guck dir alle Bearbeitervermerkfragen an und schau, ob eine das Ergebnis einer vorherigen Frage dann sozusagen übernimmt. Wenn zum Beispiel, und das ist ein Originalbeispiel, das ich dir nenne, wenn zum Beispiel in der Frage 1 gefragt wird, wer wurde Erbe und in der Frage 2 steht vorausgesetzt B oder A oder wer auch immer ist Erbe geworden. Was denkst du denn, wer nach der offiziellen und deswegen ganz sicherlich richtigen Lösung Erbe geworden ist nach der Frage 1?

Und das hast du immer wieder, nicht bei jeder Klausur, aber erstaunlich oft. Nun, es gibt zwei Konstellationen, warum in der Aufgabenstellung das so gemacht wird. Die eine ist, dass man, beide laufen aufs gleiche hinaus, dass ab jetzt alle wieder aufs gleiche Boot geholt werden sollen, dass man eben jetzt dann, dass es überhaupt weiter geht. Weil, wenn dann geschildert wird, weiter und weitere Prüfungen erforderlich sind, basierend auf der Erbenstellung, natürlich die anderen nur Hilfsgutachten schreiben könnten, wenn es weiter geht, dass der A oder der B dann als Erbe gewisse Dinge zum Beispiel dann gemacht hat, Verträge abgeschlossen hat oder was auch immer, dann ist es was anderes, als wenn der nicht als Erbe das getan hat, sofern natürlich die Erbmasse betroffen ist.

Also, das ist das gemeinsame Ziel und zuvor, entweder gibt es wirklich nur eine richtige Lösung und man will nur sicherstellen, dass eben alle sie gesehen haben oder, und das ist häufiger, es gibt zwei vertretbare Meinungen, man könnte sowohl die Meinung vertreten, dass A der Erbe geworden ist, als auch das B der Erbe geworden ist und jetzt werden alle zusammengeholt. In dem zweiten Fall wäre es natürlich überhaupt kein Problem, wenn du sagst, richtigerweise ist A Erbe geworden, aber ich prüfe trotzdem weiter, als wäre der B jetzt der Erbe, so wie das eben die Aufgabenstellung gern möchte. Trotzdem bist du auf jeden Fall safer, wenn du eben auch selber zu der Antwort kommst in Frage 1, dass die Person Erbe geworden ist, von der die Frage 2 als Erben dann ausgeht. Also, das ist die erste Konstellation, wo wirklich glasklar die Frage 2 mit dem vorausgesetzten Das eben alle auffängt.

Ich sehe das immer wieder, das habe ich schon mal gehabt in einer Frage, wo bereicherungsrechtlich es die Frage war, wer im Dreiecksverhältnis, wer einen Rückzahlungsanspruch hatte und dann sollte es weitergehen aber und dann wurde auch gefragt, vorausgesetzt A hat keinen Anspruch, da wurde das so negativ dann aufgezählt. Also man hat es immer wieder und dann ist wirklich der deutlichste Fall, wo du ganz sicherlich safe bist, wenn deine Lösung so endet, wie eben die Frage, die als nächstes kommt, das Ergebnis als vorausgesetzt aufgreift. Das ist das Erste, denn sonst würde man eine Abwandlung machen. Bei einer Abwandlung ist es was anderes.

Wenn in der Abwandlung jetzt stünde, dann würde man das alles durchprüfen lassen, dass ein anderes Ergebnis dann rauskommt, dass aber, ich habe das noch nie gesehen, dass jemand in die Irre geführt werden soll, dass Frage 1 zum Beispiel wäre, wer ist Erbe geworden, dass die einzige richtige Antwort wäre, A ist Erbe und dass dann in der Frage 2 drinsteht, vorausgesetzt A ist Erbe geworden, obwohl das nicht korrekt ist. Das wäre eine derart linke Tour. Ich bin mir auch nicht sicher, ob man da nicht sogar anfechten könnte, aber das ist eine andere Geschichte. Ich kann es mir echt nicht vorstellen.

Also ich würde sagen, wenn sowas drinsteht im Sachverhalt, also in der Fragestellung, dann kannst du wirklich davon ausgehen, dass zumindest die offizielle Lösung und die beste Lösung ist, das, was eben aufgegriffen wird. Aber das heißt nicht, dass es nicht auch eine andere vertretbare Lösung gibt. Nun ist jetzt die Frage, ist die Klausur die beste Position, sich zu sagen, ich halte es aber für besser, wenn der B-Erbe geworden ist. Wahrscheinlich nicht.

Wahrscheinlich ist das besser, wenn man das später macht, wenn man auch diskutieren kann. Aber wie gesagt, ich habe dir gesagt, wie das jetzt funktioniert, im Hinblick auf die Hilfestellung durch solche Fragestellungen, wo das Ergebnis der vorherigen vorausgesetzt wird, ein konkretes. Das ist die eine Konstellation. Ähnlich gibt es auch manchmal die Konstellation, dass das sich aus der Logik ergibt, weil das, was in der Frage 2 gefragt wird, logisch nur denkbar ist bei einem konkreten Ergebnis in der Frage 1.

Ich mache mal ein sehr einfaches Beispiel. Frage 1, ist ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen worden? Frage 2, hat K Gewährleistungsansprüche gegen V? Wenn du in Frage 1 gesagt hast, kein wirksamer Kaufvertrag, aus welchen Gründen auch immer, sagen wir mal, du hältst ihn für sittenwidrig und damit für nichtig, dann könntest du diese Frage 2 nur im Hilfsgutachten beantworten.

Denn sonst ergibt sie gar keinen Sinn. In der Frage 2 wurde gefragt, hat der K Gewährleistungsansprüche? Diese sind nur denkbar, wenn ein Kaufvertrag besteht. Ohne Kaufvertrag keine Gewährleistungsansprüche.

Bereicherungsansprüche, Rückabwicklung vielleicht, aber sicherlich keine Gewährleistungsansprüche. Und dann müsstest du ein Hilfsgutachten schreiben, denn ganz sicherlich darfst du nicht sagen, ich habe doch gesagt, kein Kaufvertrag, ergo prüfe ich sie überhaupt nicht. Das geht nicht. Das heißt, du bräuchtest ein Hilfsgutachten.

Jetzt muss man natürlich ein bisschen aufpassen, wenn das nicht die Hauptfrage ist, sondern wenn 10 verschiedene Fragen jetzt existieren und gefragt wird, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und hat der X Gewährleistungsrechte, sodass das nicht jetzt eine deutlich eigene Frage ist mit den Gewährleistungsrechten, dann kann es schon mal ausnahmsweise sein, dass du sagst, Gewährleistungsrechte nicht, da ich ja bereits gesagt habe, kein Kaufvertrag. Das ist allerdings keine gute Technik der Aufgabenstellung. Du kannst dich aber auch nicht darauf verlassen, dass die Aufgaben immer richtig optimal gestellt sind. Aber wenn, dann wird das so sein, dass das eben nicht als eine eigene, wuchtige Frage erscheint, sondern eher beiläufig unter anderen sehr vielen Minifragen.

Wenn allerdings gefragt wird, ist da jetzt überhaupt, sind die vielleicht verjährt und so weiter und so fort. Also je mehr Gewicht offensichtlich ist auf dieser Frage, desto eher wirst du dann auch erkennen können, dass mit über 90%iger Sicherheit du einen Kaufvertrag brauchst. Zumindest guck dir das alles ganz, ganz dezidiert an und drehe ein bisschen die Beweislast um, dass du dir sagst, ich will eigentlich vertreten, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Bin ich mir da auch ganz bombenfest sicher?

Wenn ja, mach es und dann mach eben ein Hilfsgutachten in Gottes Namen. Okay, ich kann dir aber sagen, in einem Fall, wo ich sogar diese Klausur selbst korrigiert habe, dass einige Studierende überhaupt kein Hilfsgutachten geschrieben haben und einfach sich ausgeruht haben, dass die eine konkrete Eigentumsübertragung als sittenwidrig angesehen hatten. Allerdings stand im Bearbeitervermerk, auf das Anfechtungsgesetz ist hinzuweisen und auf spezifische, da stand drin, welche Nummer des damaligen Schönfelders war heute Grüneberg und es sollen die Paragrafen XYZ spezifisch berücksichtigt werden und keine anderen. Und die Anwendung dieses Gesetzes, des Anfechtungsgesetzes, setzte voraus eine wirksame Eigentumsübertragung, die dann aber anfechtbar war.

Denklogisch musste die Eigentumsübertragung wirksam gewesen sein. Und es wurde, wie gesagt, gesagt, auf das Gesetz wird hingewiesen. Es steht da und da in deinem Gesetzestext. Du verwendest die Paragrafen XYZ davon.

Und du kannst dir nicht vorstellen, wie viele Studierende mir entweder oben gesagt haben, diese Eigentumsübertragung ist sittenwidrig und nichtig oder sie wegen Minderjährigenrechts haben als unwirksam erkannt, ohne danach ein Hilfsgutachten zu schreiben. Das heißt eine Prüfung, die ganz eindeutig gewünscht war bei dieser Aufgabenstellung und die logisch nur in Frage kam, wenn zuvor das Ergebnis war, Eigentum wurde übertragen, eine derartige Prüfung haben sie einfach nicht gemacht und auch kein Hilfsgutachten gemacht. Und das ist etwas, was sich nur erklären lässt durch die panische Stimmung in der Klausur, durch dieses panisch-hysterisches, falls du dich darin wiedererkennst, spule ich glaube zwei Podcastfolgen zurück, erst die zweitletzte und dann die letzte vor dieser und hör dir nochmal die entsprechenden Episoden an. Denn wenn du dich selber darin erkennst, dass du dir sagst, hätte mir passieren können, dann sind diese Episoden genau richtig für dich.

Okay, also zuerst guck dir ganz genau an, was gefragt wird und wovon offensichtlich unter Umständen bereits die Aufgabenstellung als Ergebnis ausgeht. Das kannst du entweder, weil das denklogisch so ist, erkennen oder aber, wenn eben dann in der nächsten Frage steht, vorausgesetzt das und das Ergebnis wird gegeben. Das ist das eine. Das andere ist subtiler.

Da geht es nicht nur um die konkrete Antwort, sondern da geht es darum, welchen Gang insgesamt die Prüfung nehmen sollte, inklusive unter Umständen Einreden und derlei. Und das ergibt sich sehr oft aus den Ausführungen, die kommen, bevor es losgeht mit den konkreten Fallbearbeitungsfragen. Was meine ich dazu? Im Sachverhalt steht dann drin, K ruft den V an und sagt ihm, er müsse jetzt das Auto reparieren.

V sagt, das sei jetzt aber ganz, ganz seltsam, dass sich der K so spät meldet, er gehe davon aus, dass er jetzt nicht mehr verpflichtet sei, wenn er überhaupt jemals verpflichtet gewesen ist. Dann weißt du, wie du zu prüfen hast. Und zwar beginnst du mit der Rechtsgrundlage aus dem Gewährleistungsrecht. Bei reparieren wäre das dann Nacherfüllung im Sinne einer Nachbesserung.

Und dann guckst du, ob die überhaupt geschuldet wurde und dann, ob nicht der Zeitablauf etwas daran ändert. Inwiefern kann der Zeitablauf etwas daran ändern? Es kann sein, dass du einen doppelseitigen Handelskauf hast und dass dann die Mängel- und Rügeobliegenheit nicht gewahrt wurde, sodass sämtliche Gewährleistungsrechte nicht ausgeübt werden können. Es kann aber auch sein, dass es auf Verjährung hinausläuft.

Je nachdem, wenn du zwei Kaufleute hast, dann wird das erste auch in Frage kommen. Wenn nicht, dann gehst du direkt halt zur Verjährungsgeschichte und damit hast du deine Struktur. Und das ist sehr, sehr, sehr oft das eben, wenn man weiß, wie man das liest, das liest man auch sämtliche Gegenrechte, Einreden, Untergangsrechte bei der Frage. Er bezweifelt, dass überhaupt ein Kaufvertrag mündlich zustande gekommen ist.

Aha, oder zustande kommen konnte. Dann weißt du, unter Umständen hast du eine Nichtigkeit wegen nicht eingehaltener Schriftform. Und wenn da drin steht, dass es zu spät ist, dann weißt du, du hast die Einrede. Und sehr oft ist das in einem ganzen längeren Absatz, so ein Hin und Her.

Der eine sagt, der andere sagt, ja, aber. Der erste sagt noch einmal, ja, aber, aber. Und damit hast du eine gesamte Prüfungsstruktur, Rechte gegen Rechte, Rechte gegen Rechte oder Einreden halt, jeweils vorgelegt. Das brauchst du einfach nur ein bisschen strukturierter halt darzulegen.

Und das wird noch weniger oft beachtet, als dieses vorausgesetzt, der erste Typ vorausgesetzt Erbe ist der und der geworden. Denn da braucht man eine gewisse Übung. Das ist zutreffend, dass man diese Übung braucht. Und du siehst also, man kann in mehrerlei Hinsicht den Lösungsweg über kühlen Kopf und kluges strategisches Lesen des Sachverhalts inklusive der ganzen Bearbeitervermerke erkennen.

Man kann sich helfen lassen. Man kann sich leiten lassen. Gott sei Dank gibt es immer seltener diese furchtbare Frage, wie ist die Rechtslage. Gruselig finde ich die, weil wirklich du keinerlei Anhaltspunkt hast.

Du musst sämtliche Rechtsbeziehungen durchklappern. Unter Umständen denkst du dir, ist das abstrusiert, zwischen denen noch bei mehreren Personen eine Querverbindung sehen zu wollen oder nicht. Wie hängen die Dinge zusammen? Das findest du zum Glück immer weniger.

Okay, das war es jetzt auch für diese Thematik. Wie lasse ich mir von Klausuren, Aufgaben, Stellungen helfen? Und was kommt als nächstes? Ja, sich helfen lassen von den PrüferInnen in der mündlichen Prüfung.

Das wäre eine gute nächste Folge. Das werde ich jetzt direkt im Anschluss drehen. Funfact, ich habe, bevor ich den neuen Schwall angefangen habe zu drehen, so ein Gefühl gehabt, der Ideenstrom ist irgendwie versiegt. Keine Zeit, soll ich vielleicht den Podcast sogar einstampfen?

Ich weiß nicht. Und dann habe ich eine Folge gedreht. Und bei der einen habe ich wieder die Lust entdeckt und die Ideen sprudeln auch. Also immer wieder, wenn man denkt, läuft nicht, einfach mit irgendwas anfangen.

Und dann bringt das eine das andere. Wie heißt das so schön? Der Gehenden schiebt sich der Weg unter die Füße. In diesem Sinne, lass uns gehen.

Bis nächstes Mal. Tschüss.

🧐 Wie denkst du über das Thema, was sind deine Erfahrungen?

📫 Schreib mir, ich freue mich, von dir zu lesen!

🥳 Hat dir diese Folge und insbesondere die Art und Weise, wie ich an Jura rangehe, gefallen?

🚀 Willst du Jura und insbesondere das Zivilrecht endlich verstehen und dann meistern?

🤸🏻‍♀️ 🏋🏻‍♀️ 💃🏻 🕺🏻 Dann schau doch mal vorbei und probiere den Kursbereich 14 Tage lang für dich kostenfrei aus.

🤫 Geheimtipp: Auf Notion habe ich einen juristischen Second Brain aufgestellt, den ich dir gern zur Verfügung stelle. Hier findest du Querverweise zwischen den Podcastfolgen nach Lust und Laune, aber auch die Querverbindungen zwischen den Themen, die ich im kostenpflichtigen Mitgliederbereich bereitstelle. Gern geschehen 😘!

 

Dr. iur. habil. Panajota Lakkis

Ehemalige Universitätsprofessorin & Prüferin. Ergo weiß ich genau, was du brauchst in deinem Jurastudium. In meinen Kursen lernst du, Jura zu verstehen. Im Podcast (Standorte im Player) und auch auf YouTube kannst du nach Lust und Laune stöbern. Du kannst auch mehr über mich erfahren. Oder ab und zu eine Mail mit juristischen und jurafreien Goodies erhalten.

Mein aktuelles Motto: Was wäre, wenn?

Meine Überzeugung: Jura macht ab dem Moment Freude, in dem du die Zusammenhänge verstehst.

Ich kann dir helfen, (wieder) Freude an Jura zu finden.

Stöber doch ein bisschen weiter!

Die Slider unten zeigen dir per Zufallgenerator 10 Beiträge aus der jeweiligen Kategorie an.