Trompete im Reihenhaus? Geht gar nicht, meinte der Kläger – geht wohl, sagt der BGH
BGH, Urt. vom 26.10.2018 – V ZR 143/17
Ein Nießbraucher fühlt sich gestört, weil im Nachbarhaus ein Berufsmusiker Trompete spielt. Er klagt auf Unterlassung. So einfach ist das nicht, sagt der BGH.
Was du behalten solltest und wiederholen könntest
- Zu § 1004 I BGB
- Wem steht der Anspruch zu? Wann ist § 1004 I BGB analog anwendbar?
- Was wäre, wenn die Kläger nicht Nießbraucher, sondern Mieter gewesen wären?
- Anspruchsgegner ist der „Störer“. Welche Varianten gibt es?
- Wem steht der Anspruch zu? Wann ist § 1004 I BGB analog anwendbar?
- Zur Duldungspflicht nach § 1004 II BGB
- Welche Duldungspflichten kennst du?
- Wiederhole die Duldungspflicht aus § 906 I BGB
- Wie wird ermittelt, ob eine Beeinträchtigung wesentlich oder unwesentlich ist?
- Wiederhole auch § 906 II BGB, mache dir die Systematik des § 906 BGB bewusst
- Wiederhole die Grundzüge des Nießbrauchs
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