Hilfsmittel in Studium und Klausur
- Schönfelder bereits im Studium?
- Mit welchen Anmerkungen drin?
1. Ab wann einen Schönfelder kaufen?
Meines Wissens ist der Schönfelder in allen Bundesländern das einzig zulässige Gesetzestext-Hilfsmittel, das du in die Klausur mit reinnehmen darfst. Damit ist es von Vorteil, sich frühzeitig an die Arbeit mit ihm zu gewöhnen, damit er in der Klausur ein vertrautes Werkzeug darstellt. Das würde dafür sprechen, ihn möglichst frühzeitig zu beschaffen.
Andererseits wird es sehr schnell sehr teuer, wenn du über einige Jahre Aktualisierungsmeldungen kaufst und einsortierst. Wobei gerade das Einsortieren auch einen Vorteil hat: Wenn du das Einsortieren nicht (wie – seien wir mal ehrlich – die meisten von uns) mechanisch machst, sondern dir die neuen Seiten inhaltlich anschaust, dann werden dir auch Gesetzesänderungen stärker bewusst – idealerweise kannst du diese sogar zum Anlass nehmen, eine spontane Wiederholungssession einzulegen.
Ein anderer Nachteil des Schönfelders ist, dass er schwer und unhandlich ist. Ich war schon in meinem Studium und bin immer noch passionierte Lern-Picknickerin: Gesetzestext, Lehrbuch oder Skript und Notizbuch in den Rucksack, raus in die Natur. Da wäre ein Schönfelder denkbar ungeeignet – nicht nur wegen des Gewichts, sondern ich möchte nicht wissen, wie die dünnen Seiten aussehen, wenn ein kleiner Windstoß kommt.
Zwischenfazit: Einen Schönfelder solltest du dir spätestens in den letzten 6 Monaten der Vorbereitung kaufen, damit er dir ein vertrautes Werkzeug wird bis zu den Klausuren.
2. Hilfsmittel mit oder ohne Anmerkungen?
Im Studium kannst du natürlich alles in dein Gesetz reinschreiben, was du möchtest – in der Examensklausur ist dies unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. Mach dich so früh wie möglich mit der für dich relevanten Hilfsmittelbekanntmachung vertraut! Du findest diese meist auf der Internetseite des Landesprüfungsamtes, meist verlinkt auch deine Studienberatung dahin. Optimalerweise machst du dich schon am Anfang des Studiums mit der Hilfsmittelbekanntmachung vertraut – oft gelten dieselben Regeln auch für die Zwischenklausuren.
Was machst du aber, wenn du in einem Bundesland studierst, wo zum Schluss gar keine Anmerkungen (außer vielleicht Unterstreichungen) zulässig sind? Meine Methode der Wahl heißt hier: zwei Gesetzestexte. Denn während der Lern- und ersten Wiederholungsphase sind Paragraphenhinweise und Anmerkungen sehr wertvoll – wenn du es richtig machst, lernst du dabei sogar. Deswegen würde ich persönlich zwei Gesetzestexte empfehlen: Einen zum lernen/vernetzen, einen “sauberen” zum üben des Ernstfalls. Für den ersten Zweck würde ich auf jeden Fall eine günstige Paperback-Ausgabe nehmen.
Den kommentierten Gesetzestext nutzt du dann fürs lernen und wiederholen. Für das lösen von Fällen nimmst du einen Gesetzestext, der den Vorgaben für die Klausur entspricht. Auch, wenn du Fälle in der Vorbereitung für Scheinklausuren übst, allerspätestens, wenn du Übungsklausuren für die Examensvorbereitung schreibst. Der “saubere” Gesetzestext kann, muss aber nicht von Anfang an ein Schönfelder sein. Es reicht völlig aus, wenn du dir diesen kaufst, wenn du konkret an die systematische Examensvorbereitung gehst, in der du alle Bereiche systematisch abdeckst. Dann trägst du in dieser Zeit die Anmerkungen oder Hervorhebungen ein, die in deinem Bundesland zulässig sind.
Ich fasse zusammen:
Optimal finde ich, mit zwei Gesetzestexten zu arbeiten: Einem kommentierten zum Wissen aufbauen und wiederholen, einem “sauberen”, um das Klausurschreiben zu üben. Spätestens, wenn du an die systematische Wiederholung des gesamten Lernstoffs rangehst, ist es empfehlenswert, einen Schönfelder zu kaufen und zu pflegen. Davor ist es nicht erforderlich, du kannst durchaus auch einige Jahre gut mit zwei Taschenbuchausgaben auskommen.
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Ehemalige Universitätsprofessorin & Prüferin. Ergo weiß ich genau, was du brauchst in deinem Jurastudium. In meinen Kursen lernst du, Jura zu verstehen. Im Podcast (Standorte im Player) und auch auf YouTube kannst du nach Lust und Laune stöbern. Du kannst auch mehr über mich erfahren. Oder ab und zu eine Mail mit juristischen und jurafreien Goodies erhalten.
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Hallo, danke für den Podcast über die Übungsklausuren.
Das mit dem vernetzten Wissen klingt sehr gut. Ich werde es bald ausprobieren Schönen Tag noch!
Das freut mich sehr! Viel Schwung und Erfolg, sag Bescheid, wie es funktioniert!