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Jura endlich meisternTeil der Bewegung werden

Jura: Von wegen trocken!

Mrz 3, 2023Übergreifendes

Emojis & grafische Sprache beim Lernen

Jura ist weltfremd und trocken – das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Das Einzige, das realitätsfern und trocken ist, ist die Ausdrucksweise, die du schlussendlich im Gutachten verwenden wirst.
Bevor du aber soweit bist, „gediegen“ zu formulieren, bist du gut beraten, beim Verstehen und Lernen so grafisch und plastisch wie möglich zu sein.
 
Bunt, plastisch und mit Emotionen untermalt kannst du dir Dinge viel leichter merken, das ist schon lange bekannt. Nutze es auch in Jura, dann wirst du nich nur leichter verstehen und lernen, sondern du wirst auch mehr Spaß dabei haben.
 
Der Transfer in eine gediegene und geschliffene Sprache ist dann der letzte Schritt und der ist nicht schwer:
 
Wenn du einmal verstanden und dir gemerkt hat, dass bei der Interessenabwegung im Rahmen einer ordentlichen Kündigung von Wohnraum der Vermieter die Hosen ausziehen muss und auf Seiten des Mieters immer „Umziehen ist Sch***'“ gilt, dann wird es später im Gutachten kein Problem sein für dich zu schreiben, dass der Vermieter sein konkretes Interesse an der Beendigung vortragen muss und auf Mieterseite typisierend berücksichtigt wird, dass jeder unfreiwillige Umzug eine große Belastung ist und zwar unabhängig vom konkreten Wohnungsmarkt oder der konkreten Situation des Mieters.
 
Added Bonus: Wenn du dir das so plastisch gemerkt hast, dann wirst du dich vielleicht auch fragen „aber warum kann der Mieter nicht vortragen, dass der Umzug für ihn noch schlimmer ist als für andere?“. Kann er ja auch – das BGB sieht diese Möglichkeit in § 574 BGB (Widerspruch des Mieters vor), da will man nicht durch die Abwägung dazwischen grätschen.
 
Wie wäre es auch, wenn du dir leichte Fahrlässigkeit als 🙄 und grobe Fahrlässigkeit als 🤦🏻‍♀️ merkst und dann im Zweifel überlegst, was denn passend wäre?
 
Es gibt kein richtig oder falsch, mach es so plastisch, bunt, derb, wie auch immer, wie es DIR hilft und dich beim Verstehen und Lernen unterstützt – und sag Bescheid, welche Tricks du anwendest!
Ausführliche Beschreibung (aufklappen!)

​Bevor du aber soweit bist, „gediegen“ zu formulieren, bist du gut beraten, beim Verstehen und Lernen so grafisch und plastisch wie möglich zu sein.

 
Bunt, plastisch und mit Emotionen untermalt kannst du dir Dinge viel leichter merken, das ist schon lange bekannt. Nutze es auch in Jura, dann wirst du nich nur leichter verstehen und lernen, sondern du wirst auch mehr Spaß dabei haben.
 
Der Transfer in eine gediegene und geschliffene Sprache ist dann der letzte Schritt und der ist nicht schwer:
 
Wenn du einmal verstanden und dir gemerkt hat, dass bei der Interessenabwegung im Rahmen einer ordentlichen Kündigung von Wohnraum der Vermieter die Hosen ausziehen muss und auf Seiten des Mieters immer „Umziehen ist Sch***'“ gilt, dann wird es später im Gutachten kein Problem sein für dich zu schreiben, dass der Vermieter sein konkretes Interesse an der Beendigung vortragen muss und auf Mieterseite typisierend berücksichtigt wird, dass jeder unfreiwillige Umzug eine große Belastung ist und zwar unabhängig vom konkreten Wohnungsmarkt oder der konkreten Situation des Mieters.
 
Added Bonus: Wenn du dir das so plastisch gemerkt hast, dann wirst du dich vielleicht auch fragen „aber warum kann der Mieter nicht vortragen, dass der Umzug für ihn noch schlimmer ist als für andere?“. Kann er ja auch – das BGB sieht diese Möglichkeit in § 574 BGB (Widerspruch des Mieters vor), da will man nicht durch die Abwägung dazwischen grätschen.
 
Wie wäre es auch, wenn du dir leichte Fahrlässigkeit als 🙄 und grobe Fahrlässigkeit als 🤦🏻‍♀️ merkst und dann im Zweifel überlegst, was denn passend wäre?
 
Es gibt kein richtig oder falsch, mach es so plastisch, bunt, derb, wie auch immer, wie es DIR hilft und dich beim Verstehen und Lernen unterstützt – und sag Bescheid, welche Tricks du anwendest!
Transkript

Bitte beachte, dass dieses Transkript maschinell erstellt wurde.

Jura Meistern, der Podcast, Episode 128. Kleine Vorwarnung, in dieser Episode wird zum Teil eine etwas derbere Sprache vorkommen. Okay, du bist hinreichend vorgewarnt und nicht verschreckt worden.

Das freut mich sehr. Worum geht es denn heute? Warum diese Podcastfolge heute?

Sie ist inspiriert von den Live-Sitzungen, die wir online hatten im Rahmen des Examensvorbereitungskurses für die Saarbrücker Studierenden. Und da habe ich darauf hingewiesen, dass ich nicht nur davon ausgehe, sondern dass ich wirklich fest daran glaube, dass ein Teil des Problems, Jura zu erlernen, wirklich darin liegt, dass wir es versuchen so zu lernen, wie wir es später schreiben werden, nämlich in einer gediegenen Sprache. Die Interessen sind abzuwägen, es ist zu beachten, wie auch immer, statt zu sagen, dass jemand lügt, er verschweigt wahre Tatsachen und so weiter und so fort.

Und nicht, dass man mich falsch versteht, es ist sinnvoll und gut, eine derart geschliffene Sprache zu verwenden, wenn man eine Klausur schreibt oder auch später einer Richterin oder einem Richter einen Schriftsatz präsentiert und auch der Gegenpartei. Aber zum Verstehen und zum Erlernen ist diese geschliffene Sprache zum Teil sogar hinderlich. Warum?

Weil wir uns damit nicht so richtig identifizieren können. Wenn du dir in einer konkreten Konstellation merkst und Vorsicht, jetzt kommt der derbe Ausspruch, dass eine konkrete Person jetzt in dieser Konstellation die Arschkarte hat, dann kannst du dir das sehr viel leichter merken für später, wer denn jetzt das Problem hat und es transponieren darüber, welchen Interessen dann beeinträchtig sind oder wer schützenswert ist. Aber da es erstens grafisch ist und damit auch eine emotionale Reaktion herbeiführt und vor allen Dingen sich auch ganz anders eingraben kann ins Hirn, wirst du dir das ganz anders jeweils dann merken können.

Und dass man am meisten und am leichtesten sich Sachen merkt, wenn man damit auch Bilder verknüpft und noch mehr sogar Emotionen, das ist hinreichend bekannt, da erzähle ich nichts Neues und erfinde auch nichts Neues. Und eine meiner Thesen ist sogar, dass der Ruf von Jura eher weltfremd und trocken zu sein, eher mit dieser Sprache, die wir dann letztlich im Endprodukt unserem Gutachten verwenden, zu tun hat, denn Jura kann ja gar nicht trocken und bunt sein. Jura bildet das Leben ab und unser Leben ist nicht trocken und schon gar nicht ist es weltfremd.

Wie kann also Jura weltfremd sein, wenn es das Leben als solches jeweils regelt und auch abbildet die Probleme, die dort entstehen. Aber was tatsächlich nicht gebräuchlich ist im täglichen Gebrauch, ist eben diese Sprache, die wir dann verwenden, so eine Art Amtssprache für JuristInnen, wenn du so willst. Ich habe bereits eine Podcast-Folge mal gemacht, wo ich berichtet habe, wie ich mir die Definition der arglistigen Täuschung jeweils merke und dass ich da irgendwann mir bewusst gemacht habe, es geht darum, dass man lügt oder dass man schweigt.

So einfach ist das. Und erst dann konnte ich mir dann auch jeweils rekonstruieren, wenn ich dann ein Gutachten schreibe, Lügen, wie würde ich das etwas feiner und technischer ausdrücken, indem ich sage, dass man eine wahre Tatsache, dass man eine unwahre Tatsache behauptet. Und wenn man nichts sagt, wenn man den Mund hält, okay, verschweigen, verschweigen und gut, dann kommt das mit dem Systemverständnis weiter.

Kann denn das Schweigen überhaupt einem auf die Füße fallen im Recht? Nur dann, wenn man verpflichtet wäre zu sprechen. Was heißt es bei Offenbarungspflicht oder auch andere ähnliche Formulierungen?

Und das ist etwas, das ich euch sehr ans Herz legen kann. Und konkret hatten wir zum Beispiel erwähnt in diesen Live-Sitzungen, wie man denn eine Abwägung macht, wenn Wohnraum gekündigt wird, wo die VermieterInnen ein berechtigtes Interesse brauchen, dass sie auch darlegend müssen im Kündigungsschreiben. Ordentliche Kündigung, normalerweise sonst ja ohne Begründung, gerade bei Wohnraum ist es anders.

Und da gibt es ein Schema, wie man das prüft und wenn man das erlernt, dann wird man sich dann erst merken müssen, dass das überhaupt beides grundrechtlich geschützte Positionen sind. Auch der Besitz, wenn er dem Wohnen, als Wohnraum sozusagen dient, selbst der geht unter Artikel 14 Grundgesetz. Und jetzt kommt, es werden die Interessen abgewogen.

Und da wirst du finden, auf der Seite des Vermieters sollen ganz konkret subjektiv die Interessen, die persönlichen dargelegt werden. Auf Mieterseiten wird typisierend betrachtet die Position, weil die subjektiven Belange eben im Rahmen des 574 nach Widerspruch dann geltend gemacht werden. Und da es nun mal diese Möglichkeit gibt, wird das nicht gemacht bereits bei der Kündigung als solcher.

Okay, das ist aber nicht so leicht sich zu merken. Was ist, wenn du dir mal merken würdest, wie ich das getan habe, als ich vorbereitet habe zu lehren, diesen Teil, dass ich mir gesagt habe, auf Mieterseite wird immer ein und derselbe Satz verwendet. Jetzt noch einmal Vorsicht, derbe Sprache.

Umziehen ist scheiße. Und so habe ich es mir gemerkt, dass ich mir irgendwann gemerkt habe, okay, die Abwägung, ob ein berechtigtes Interesse des Vermieters besteht, um kündigen zu dürfen, Wohnraum, läuft so, dass, und ich habe mir das so gemerkt, der Vermieter muss die Hosen runterlassen, auf Seiten des Mieters gilt der Satz, umziehen ist scheiße. Und das kann ich mir so einfach merken, weil das derart plastisch und drastisch ist, und später kann ich das dann noch einmal rekonstruieren, dass die Interessen einmal typisierend auf Mieterseite und dann auf Vermieterseite eben rein persönlich jeweils vorzutragen und darzulegen sind.

Und natürlich gibt es noch ein paar Punkte drumherum, dass das halt mit dem Grundrecht, dass die beide Positionen halt über das Eigentumsrecht des Artikel 14 Grundgesetz geschützt sind und auch, dass man eben, wenn eine der Spezialregeln nicht gelten, halt Eigenbedarfe oder Verwertungskündigungen nicht eins zu eins passen, dass man auf die Generalklausel hinausläuft, alles geschenkt. Aber das in zweiter Stufe hinzuzufügen, und auch das ist mit Systemverständnis viel einfacher, das wird natürlich nicht über diese derbere Sprache und das Plastische wirklich klar gemacht, aber eines der Elemente eben, diese Interessenabwägung, das ist sehr hilfreich, sich das so zu merken. Vermieter lässt die Hosen runter, auf Mieterseite, umziehen ist scheiße, also unfreiwillig umziehen.

Und das ist etwas, was ich euch sehr ans Herz lege und auch nicht nur beim Lernen, sondern auch, wenn es darum geht, wirklich zu verstehen halt, auch gerade wenn gegenläufige Interessen und bei den synallagmatischen Verträgen die doch überwiegend relevant sind im Zivilrecht. Natürlich gibt es auch andere, aber meistens geht es darum und da immer wieder, statt sich zu sagen, wie ist denn jetzt die Interessenlage, sich zu fragen, hat denn jetzt einmal dadurch, dass ich das so behauptet habe, hat denn jetzt jemand die Arschkarte und wenn ja, wer ist das denn? Und insgesamt versuch dir die Sachen so zu merken, wenn du Deliktsrecht dir anschaust, wie wäre es, wenn statt dass du sagst, jemand ist gestürzt und hat sich verlegt, wenn du sagst, jemand hat sich abgelegt.

Verstehst du? Also mach deine Beispiele und das, was du auch visualisierst, wenn du ein Lehrbuch liest, mach das so plastisch, wie es für dich gut ist. Natürlich ist auch jeder anders, wie wir uns die Sachen vorstellen und was hilfreich ist, ist auch unterschiedlich.

Finde eben deinen Weg, der passt. Gestern oder vorgestern hatte ich mit einem Kollegen genau das Gespräch und dann kamen wir auch mit dem, wie man sich denn merken kann, grobe Fahrlässigkeit oder leichte Fahrlässigkeit und er sagte, er hatte das damals gelernt, leichte Fahrlässigkeit mit, naja kann mal passieren und grobe Fahrlässigkeit, wie kann man denn nur und für ihn hat das so extrem gut funktioniert. Ich wiederum, als ich das hörte, hatte direkt im Blick zwei Emojis und zwar für das, wie kann man nur, für die grobe Fahrlässigkeit, ein Facepalm nach dem Motto, das kann jetzt nicht wahr sein und für das andere hatte ich das Emoji einfach nur nach dem Motto, dieses, also ich kann es jetzt nicht beschreiben, welches es ist, was ich assoziiere mit, naja, so ein bisschen das Augen verdrehen halt.

Das ist für mich das, die mit dem kann passieren. Für dich ist es vielleicht ein anderes, aber das wurde mir in dieser Form mit den Emojis wirklich gestern bewusst und ab jetzt, wenn ich mich manchmal dann fragen werde, denke ich, dass das hier leichte oder schwere Fahrlässigkeit ist, dann werde ich mir denken, welches Emoji würde ich nehmen, nur leicht Augen verdrehen oder Facepalm und das ist etwas, wie gesagt, probier es einfach aus und das wird noch einen Added Bonus sozusagen haben, dass du auch mehr Spaß haben wirst, wenn du in Emojis denkst oder aber eben in einer Sprache, die für dich plastisch ist oder dir Emotionen hervorruft und du wirst es dir dann besser merken können und später dann, maximal was dir passiert ist, dass du nicht mehr hinkriegst, wie denn jetzt genau die Definition war von der groben Fahrlässigkeit, aber dann, wenn du vor dir so einen Facepalm hast, nach dem Motto oder auch wie mein Kollege das sich gemerkt hatte, wie kann man nur, da kann ich dir durchaus etwas Gediegenes basteln, auch dann, wenn es nicht die auswendig gelernte, gängige Definition ist. Was könnte ich sagen bei dem Wie kann man nur, dass man eine Fahrlässigkeit zeigt, die nicht üblich ist und die nicht zu rechtfertigen ist, zum Beispiel.

Das ist nicht die korrekte, ich möchte dich nicht jetzt ermutigen, die zu verwenden, aber es ist eine, wo du dann tatsächlich den KorrektorInnen doch etwas liefern wirst, das doch ausreichend ist. Die werden dich verstehen, was du willst. Oder aber, dass es unverständlich ist, wenn man weiß und das weiß man, weil es die Definition im Gesetz ja gibt, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen.

Und wann würde ich einen Facepalm nehmen, wenn man das nicht nur außer Acht gelassen hat, sondern in ganz besonders grobem Maße oder was auch immer. Ich sage extra ein bisschen unbeholfenere Dinge, aber wo du merkst, selbst damit kommst du weiter. Und einen Fehler machen viele, dass sie denken, entweder die geschliffene Definition oder gar nichts.

Und das ist gut, wenn man sich die geschliffene Definition merken kann. Auch dazu gibt es Eselsbrücken und da kann auch dieses Visualisierte eine gute sein. Aber außer dieser geschliffenen Definition ist es sehr viel besser, statt dann entweder die oder gar nichts zu bringen, wenn man den Sinn transportieren kann von dem, was man meint.

Und maximal ist das ein bisschen unbeholfen. Ist immer noch besser, als wenn man diesen Sinn gar nicht transportiert, weil man versucht aus dem Gedächtnis die Definition zusammen zu kriegen. Und das tut man aber nicht.

Und das, was rauskommt, das ist dann nicht einmal korrekt, im Sinne, dass es den Sinn korrekt wiedergibt. Okay, also ein Plädoyer von mir sowieso auf der Metaebene, wieder Jura, dir anders anzuschauen, mit Interesse, mit Neugierde, mit Spaß an der Freude und an Jura. Und das jetzt exerziert, durchexerziert an dem Verstehen, worum es geht, bei konkreten Sachverhalten, bei konkreten Problemen, die du lernst und auch wie du dir etwas merkst, ob das eine Definition ist oder eine Abwägung, wie die stattzufinden hat oder was auch immer.

Mach es dir so grafisch und wie möglich. Fülle es sogar aus mit Emotionen und dann wirst du es viel leichter später reproduzieren können. Der Transfer in eine gediegenere Ausdrucksweise, der ist dann einfacher, wenn du es ein paar Mal geübt hast, dann wird sowieso von selbst sich festigen auch die gediegene Ausdrucksweise, weil du sie ein paar Mal benutzt hast und da du eben das visualisiert hast, worum es geht und belegt hast eben mit Emotion oder Farbe oder was auch immer, wirst du dir auch diese, wird dann nicht mehr trocken sein, sondern direkt als Untertitel quasi, wirst du in deinem Hirn das haben, was dir helfen wird, sie immer wieder zu reproduzieren.

Und wenn nicht, dann ist auch nichts verloren, dann wirst du eben dann in der Klausur einfach nur gucken, wie du etwas gediegener formulieren kannst und wenn du da mal ausnahmsweise sagst, statt behaupten falscher Tatsachen Lügen, dann wird das gar kein Problem sein. In anderen Fällen wird es vielleicht ein bisschen dann unbeholfen wirken, wenn du nicht die Definition dann hinkriegst, dass sie gut ist, aber auch da, unbeholfen ist längst nicht so schlimm wie ohne richtigen Sinn unterfüttert. In diesem Sinne bin ich mal gespannt, sag mir mal gerne, was du denn da, was du selber so für Hilfsmittel hast.

Ich habe ja genannt jetzt diese Emojis mit dem Augen verdrehen für leichte Fahrlässigkeit, mit dem Facepalm für grobe Fahrlässigkeit. Ich habe erwähnt dieses bei der Abwägung, der Interessenabwägung, bei der ordentlichen Kündigung von Wohnraum, der Vermieter lässt die Hosen runter, bei auf Mieterseite gilt immer umziehen ist scheiße, was habe ich sonst genannt, halt die Sache mit dem Lügen, genau. Ich bin mal gespannt, welche Edel des Brücken du hast, genau das mit der Arschkarte, es ist nicht immer so, dass relativ einseitig dann ein Ergebnis rauskommt.

Sehr oft, und das ist ja auch das Ziel in Jura, ist es ja so, dass es dann doch halbwegs ausgewogen ist, aber manchmal eben anders und da hilft mir eben dieses, boah, der hat jetzt die Arschkarte gezogen. Okidoki, also ich bin gespannt, sag mir Bescheid, was deine Hilfsmittel sind, um dir zu merken komplizierte Dinge oder Definitionen oder was auch immer. Bis zum nächsten Mal, ich bin Panajota Lakkis von Jura Meistern.

Dr. iur. habil. Panajota Lakkis

Ehemalige Universitätsprofessorin & Prüferin. Ergo weiß ich genau, was du brauchst in deinem Jurastudium. In meinen Kursen lernst du, Jura zu verstehen. Im Podcast (Standorte im Player) und auch auf YouTube kannst du nach Lust und Laune stöbern. Du kannst auch mehr über mich erfahren. Oder ab und zu eine Mail mit juristischen und jurafreien Goodies erhalten.

Mein aktuelles Motto: Was wäre, wenn?

Meine Überzeugung: Jura macht ab dem Moment Freude, in dem du die Zusammenhänge verstehst.

Ich kann dir helfen, (wieder) Freude an Jura zu finden.

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