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Musst du in Jura auswendig lernen?

Jul 22, 2022Lernen & Vorbereiten

In Jura muss man sehr viel lernen, ohne Frage. Aber wieviel muss man auswendig lernen? Weniger, als du denkst!

Nicht lange nachdenken müssen vs. auswendig lernen

Dass der Stoff, den du lernen musst, in seiner Gänze gar nicht zu schaffen ist, haben wir bereits besprochen in Folge Nr. 99. Dort ist auch als Begriff „auswendig lernen“ gefallen, den will ich diese Woche aufgreifen. Hier gilt es einiges klarzustellen: Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass du – vom Ergebnis her betrachtet – juristische Inhalte auf Abruf parat hast, ohne darüber größer nachdenken zu müssen. Im Gegenteil, das ist ein Zustand, der sich automatisch einstellen wird, wenn du versuchst zu verstehen, worum es geht und den Fokus darauf legst. Und ja, wenn du regelmäßig wiederholst, dann ist genau das dein Ziel: Wissen zu verfestigen, damit es immer schneller reproduzierbar ist.
Das ist aber nicht mit auswendig lernen gleichzusetzen, indem du mehr oder minder unkritisch einfach versuchst, Inhalte in dein Gedächtnis reinzustopfen, ohne sich mit ihnen auseinandergesetzt zu haben. Hier verwendest du weitaus mehr Mühe und dann kommt noch dazu, dass du aufgeschmissen sein wirst, wenn du etwas vergisst oder dich falsch erinnerst.
 

Definitionen muss man aber doch auswendig lernen?

Die meisten meinen, sie müssten Definitionen einfach auswendig lernen. Nehmen wir mal die „arglistige Täuschung“ – und ich spreche hier aus der eigenen Erfahrung, denn früher, als ich selbst mehr konsumierte als nachdachte, konnte ich mir die Definition auf gar keinen Fall merken.
Die Definition lautet:
Das bewusste Erregen oder Aufrechterhalten eines Irrtums durch Vorspiegeln falscher Tatsachen oder Vorenthalten wahrer Tatsachen trotz Offenbarungspflicht in der Absicht, den anderen zur Abgabe der konkreten Willenserklärung zu bestimmen.
Diese Definition konnte ich mir ums Verrecken nicht vollständig merken. Bis ich sie mal erklären musste, zuvor musste ich sie selbst verstehen, danach war alles easy.
  • Täuschen“ bedeutet nun mal, dass der andere nicht die Wahrheit kennt, sondern sich irrt.
  • Wie kann ich einen anderen „täuschen“? Durch lügen natürlich – aber auch durch Verschweigen.
  • Ist das reine Schweigen rechtlich relevant? Nur, wenn es eine Pflicht gegeben hätte, aufzuklären.
  • Und natürlich muss alles im Zusammenhang mit der Willenserklärung stehen, die angefochten werden soll.
  • Und da bereits „arglistig“ angeführt bin, muss ich auch bewusst und zielgerichtet täuschen.

So einfach war bzw. ist das!

Wenn ich die Definition länger nicht gebraucht habe, dann muss ich nur kurz innehalten und mir die Elemente zusammenklauben, danach nur in elegantere Sprache packen, fertig!

 

Probier es aus!

Versuch doch mal mit dieser Methode zu lernen.
D.h., du prägst dir nicht eine Reihe von Wörtern oder Sätzen oder Schemata ein und versuchst, dir sie reinzupauken. Stattdessen versuchst du alles zu verstehen.
  • Warum ist eine Definition so?
  • Was kommt dir seltsam vor?
  • Warum wird es wohl so geregelt?
  • Welche Funktionselemente beinhaltet sie?
Ähnlich gehst du vor bei Problemen, Meinungsstreitigkeiten usw.
 

Was für dich drin ist

Wenn du verstehst, worum es geht, dann kannst du es erst einmal schneller behalten und dann bist du aber auch nicht mehr so sehr darauf angewiesen, denn du hast die Chance, das Gelernte später zu reproduzieren, auch wenn es nicht direkt und auf Abruf parat war.
Plus du schießt nicht einen Bock, nur, weil du ein Element falsch in Erinnerung, dies aber nicht gemerkt hast, weil du dich nie kritisch damit auseinandergesetzt hat. Oder weil du im Dunstkreis der Frage parates Wissen hattest, das aber nicht ganz zur Frage passte.
Und die restlichen paar Dinge, die du dir wirklich als solche merken musst, weil sie einfach so sind, ohne dass man sie irgendwie erklären könnte, die wirst du dann auch leichter auswendig lernen können – denn sie sind außergewöhnlich und sie sind die Ausnahme.

Ausführliche Beschreibung (aufklappen!)

Nicht lange nachdenken müssen vs. auswendig lernen

Dass der Stoff, den du lernen musst, in seiner Gänze gar nicht zu schaffen ist, haben wir bereits besprochen in Folge Nr. 99. Dort ist auch als Begriff „auswendig lernen“ gefallen, den will ich diese Woche aufgreifen. Hier gilt es einiges klarzustellen: Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass du – vom Ergebnis her betrachtet – juristische Inhalte auf Abruf parat hast, ohne darüber größer nachdenken zu müssen. Im Gegenteil, das ist ein Zustand, der sich automatisch einstellen wird, wenn du versuchst zu verstehen, worum es geht und den Fokus darauf legst. Und ja, wenn du regelmäßig wiederholst, dann ist genau das dein Ziel: Wissen zu verfestigen, damit es immer schneller reproduzierbar ist.
Das ist aber nicht mit auswendig lernen gleichzusetzen, indem du mehr oder minder unkritisch einfach versuchst, Inhalte in dein Gedächtnis reinzustopfen, ohne sich mit ihnen auseinandergesetzt zu haben. Hier verwendest du weitaus mehr Mühe und dann kommt noch dazu, dass du aufgeschmissen sein wirst, wenn du etwas vergisst oder dich falsch erinnerst.

Definitionen muss man aber doch auswendig lernen?

Die meisten meinen, sie müssten Definitionen einfach auswendig lernen. Nehmen wir mal die „arglistige Täuschung“ – und ich spreche hier aus der eigenen Erfahrung, denn früher, als ich selbst mehr konsumierte als nachdachte, konnte ich mir die Definition auf gar keinen Fall merken.
Die Definition lautet:
Das bewusste Erregen oder Aufrechterhalten eines Irrtums durch Vorspiegeln falscher Tatsachen oder Vorenthalten wahrer Tatsachen trotz Offenbarungspflicht in der Absicht, den anderen zur Abgabe der konkreten Willenserklärung zu bestimmen.
Diese Definition konnte ich mir ums Verrecken nicht vollständig merken. Bis ich sie mal erklären musste, zuvor musste ich sie selbst verstehen, danach war alles easy.
  • Täuschen“ bedeutet nun mal, dass der andere nicht die Wahrheit kennt, sondern sich irrt.
  • Wie kann ich einen anderen „täuschen“? Durch lügen natürlich – aber auch durch Verschweigen.
  • Ist das reine Schweigen rechtlich relevant? Nur, wenn es eine Pflicht gegeben hätte, aufzuklären.
  • Und natürlich muss alles im Zusammenhang mit der Willenserklärung stehen, die angefochten werden soll.
  • Und da bereits „arglistig“ angeführt bin, muss ich auch bewusst und zielgerichtet täuschen.

So einfach war bzw. ist das!

Wenn ich die Definition länger nicht gebraucht habe, dann muss ich nur kurz innehalten und mir die Elemente zusammenklauben, danach nur in elegantere Sprache packen, fertig!

Probier es aus!

Versuch doch mal mit dieser Methode zu lernen.
D.h., du prägst dir nicht eine Reihe von Wörtern oder Sätzen oder Schemata ein und versuchst, dir sie reinzupauken. Stattdessen versuchst du alles zu verstehen.
  • Warum ist eine Definition so?
  • Was kommt dir seltsam vor?
  • Warum wird es wohl so geregelt?
  • Welche Funktionselemente beinhaltet sie?
Ähnlich gehst du vor bei Problemen, Meinungsstreitigkeiten usw.

Was für dich drin ist

Wenn du verstehst, worum es geht, dann kannst du es erst einmal schneller behalten und dann bist du aber auch nicht mehr so sehr darauf angewiesen, denn du hast die Chance, das Gelernte später zu reproduzieren, auch wenn es nicht direkt und auf Abruf parat war.
Plus du schießt nicht einen Bock, nur, weil du ein Element falsch in Erinnerung, dies aber nicht gemerkt hast, weil du dich nie kritisch damit auseinandergesetzt hat. Oder weil du im Dunstkreis der Frage parates Wissen hattest, das aber nicht ganz zur Frage passte.
Und die restlichen paar Dinge, die du dir wirklich als solche merken musst, weil sie einfach so sind, ohne dass man sie irgendwie erklären könnte, die wirst du dann auch leichter auswendig lernen können – denn sie sind außergewöhnlich und sie sind die Ausnahme.

Transkript

Bitte beachte, dass dieses Transkript maschinell erstellt wurde.

Einen wunderschönen guten Morgen! Heute wollen wir über das auswendig Lernen sprechen in Jura. Und dass man in Jura sehr viel lernen muss, das ist keine Frage.

Die Frage ist aber, ob es erforderlich ist oder sogar ob es überhaupt etwas bringt, auswendig zu lernen. Und zwar bringt es weniger, als du denkst. Ich bin Panajotta Lakis, ehemalige Universitätsprofessorin und passionierte Juristin.

Neben mir sitzt Justus, das Jura-Maskottchen. Zusammen sind wir Juraexamen Stressfrei, der Mitgliederbereich, in dem du echte zivilrechtliche Vorlesungen richtig vom Original findest. Und das Beste daran, du kannst sie wann, wo und so oft du willst anschauen, wenn du die App nutzt, sogar offline.

Eine Sache will ich klarstellen. Ich habe nichts dagegen, dass du weniger oder gar nicht nachdenken musst, wenn du etwas gefragt wirst oder etwas in einer Klausur schreiben willst. Das Ergebnis, etwas parat und abrufbar zu haben, ist sogar eins, das anzustreben ist.

Es ist aber erstens nicht erforderlich und zweitens kommt man dazu auch, ohne auswendig zu lernen im eigentlichen Sinne. Denn dieses auswendig Lernen ist das, was man meint, wenn man eher versucht, Wörter und Sätze mehr oder minder kritisch einzupauken. Weil sie da so stehen, versuchst du sie zu lernen und wiederholst sie immer wieder.

Ähnlich wie wenn du Fremdwörter lernen würdest, was auch zumindest am Anfang, wo man noch kein Verständnis hat, ziemliches auswendig lernen ist. Wenn du dagegen versuchst zu verstehen, was du gerade lernst, worum es geht, den Fokus darauf legst und dann auch das regelmäßig wiederholst, dann wird sich dein Wissen auch verfestigen. Und es wird sehr viel schneller, manchmal auch auf Abruf reproduzierbar sein, aber eben in einer sehr viel besseren Variante.

Ich sehe schon den Einwand den nächsten kommen, dass du mir sagst, Definitionen muss man aber lernen. Und ich sage dir in der Regel nicht. Und deswegen will ich mein Beispiel genau aus einem echten Bereich geben.

Denn ich selber, du weißt ja, dass ich mir das deutsche Recht selber beigebracht habe, um es in Folge euch beizubringen. Und da konnte ich die Definition der arglistigen Täuschung mir nicht merken. Die Definition ist auch eine ziemlich komplizierte, wenn man sie nicht verstanden hat.

Sie lautet nämlich, dass bewusste Erregen oder Aufrechterhalten eines Irrtums durch Vorspiegeln falscher Tatsachen oder vorenthaltenen wahrer Tatsachen trotz Offenbarungspflicht in der Absicht, den anderen zur Abgabe der konkreten Willenserklärung zu bestimmen. Postmahlzeit, ich konnte das auf keinen Fall korrekt wiedergeben. Ich habe mich verhaspelt.

Es war eine Katastrophe. Bis ich irgendwann sie jemandem erklären musste und dafür ich sie selber tief verstehen musste. Und zwar als ich erstes Semester hatte als KundInnen, quasi als Auditorium.

Und da habe ich mir gedacht, Moment, Täuschen. Täuschen heißt ja, dass der andere die Wahrheit nicht kennt. Getäuscht kann der andere nur sein, wenn er die Wahrheit nicht kennt.

Und wie kann ich jemanden dazu bringen, dass er die Wahrheit verkennt? Ich bringe ihn dazu, indem ich entweder lüge oder etwas verschweige. Ist das reine Schweigen in der Regel rechtlich relevant?

Nein, nur dann, wenn man eine Pflicht hätte zu reden, sprich aufzuklären oder aber zu offenbaren. Und wiederum, da es darum geht eine Willenserklärung anzufechten, muss ja dieser Irrtum, diese Täuschung in einem Zusammenhang stehen mit dieser Willenserklärung, so wie sie abgegeben wurde. Und das bedeutet, eine Kausalität ist erforderlich.

Und das bedeutet auch, da dieser Begriff auch ärglich drin ist, dass ich das nicht irgendwie, ohne dass ich merken könnte oder würde, dass der andere sich irrt, irgendwie herbeirufen kann, sondern ich muss das eben bewusst und vorsätzlich herbeiführen. Und damit hatte ich immer alle Elemente parat und das Einzige, was ich brauchte, war sie kurz mal in eine elegantere Sprache zu bringen. Und gleichzeitig hatte ich damit auch gelöst die Problematik der durchschauten Täuschung, dass die ja nicht relevant sein kann, denn die Tatsache, dass ich sozusagen versucht habe, jemanden zu täuschen, kann nicht relevant sein, denn in der Täuschung war ja der Begriff drin, dass jemand sich geirrt hat und hätte er sich nicht geirrt, hätte er oder sie diese Willenserklärung so nicht abgegeben.

Also ist die durchschaute Täuschung irrelevant und berechtigt nicht zur Anfechtung. Und so einfach war das und mehr war das nicht. Und in Zeiten, wo ich nicht so viel arbeite mit arglistiger Täuschung, so dass ich nicht so oft diese Definition wiederholen muss, glaube ich mir wieder wirklich die Elemente zusammen.

Und das kannst auch du machen und das Einzige, was dir dann passieren kann, ist, dass du mal nicht sagst, dass Vorspiegeln unwahrer Tatsachen oder falscher Tatsachen, sondern dass du sagst, in dem gelogen wird. Also das wird dir ganz sicherlich nicht das Genick brechen. Versuch doch mal diese Methode und ab jetzt so zu lernen, dass du dir nicht das Geschriebene so wie es ist, die Info einprägst, sondern dass du versuchst sie zu verstehen.

Das gilt nicht nur für Definitionen, das gilt auch für Schemata, das gilt für jedes rechtliche Problem oder für jeden Meinungsstreit. Versuche zu verstehen, worum es hier geht. Warum kommt dir etwas seltsam vor?

Warum hättest du es nicht erwartet? Warum kannst du es dir nicht merken? Was ist denn, verkennst du vielleicht etwas in der Funktion zum Beispiel?

Und wenn du wiederholst, wiederhole auf diese Funktionalität zuerst. Und wenn du das dann so machst, selbstverständlich wird sich irgendwann auch das Wissen als solche so verfestigen, dass du zum Teil zum Beispiel eine Definition runterrattern kannst, ohne sie im Einzelnen reproduzieren zu müssen. Aber du bist trotzdem im Vorteil.

Erstens, weil du, solltest du doch etwas vergessen haben, es doch noch einmal reproduzieren kannst. Es dauert nur etwas länger. Und zweitens, weil du auch nicht Augen zu und durch einen Bock schießen wirst, wenn du einmal etwas falsch aus der Erinnerung bringst, weil du von der gelernten Definition zum Beispiel etwas einfach falsch im Kopf hast.

Und dass der Kopf immer wieder falsche Dinge irgendwie behält, das ist ja nicht erst seit gestern bekannt. Wie oft passiert das, wo man sagt, ich hätte schwören können, dass es so drin stand und es stand ganz anders drin. Das heißt also einmal Qualitätssicherung, dass du merkst, wann etwas ein bisschen seltsam anmutet und du vielleicht, obwohl du meinst, es auswendig zu können, es hinterfragen solltest.

Dann, dass du es überhaupt reproduzieren kannst und auch erst recht in einer Situation, wo das, was du so gelernt hast, nicht eins zu eins abgefragt wird, sondern transferiert werden muss innerhalb eines Settings, das du bisher so nicht gelernt hast. Und ja, es mag dann zum Schluss tatsächlich noch der ein oder andere Satz verbleiben, wo man sich wirklich sagt, ausnahmsweise muss man das jetzt lernen. Aber das heißt ja nichts Schlimmes, sondern im Gegenteil, dass diejenigen Dinge, die wirklich so irgendwie zusammenhanglos sind, dass sie sich gar nicht durch Erklären erschließen lassen, dass man die dann, weil das wenige sind, dann so isoliert, dass man sich sagt, okay, normalerweise verstehe ich alles und so weiter und so fort, aber hier kommt ausnahmsweise ein Bereich, wo ich mir sage, das will ich mir jetzt als solches merken.

Also, parates Wissen gerne, nur auch da nicht in die Stolperfalle kommen, dass man denkt, das Stichwort X ist gefallen, das muss garantiert das, was ich parat habe, als fertiges Wissen sein und dann unkritisch das Falsche am Thema vorbei antworten. Das ist auch eine Gefahr, wenn man zu viel abrufbar hat. Währenddessen, wenn man nachdenken muss, man eher auch die Chance hat zu erkennen, Moment, das ist hier aber etwas anders.

Aber auch das kein Grund zur Panik, sondern umgekehrt, wenn du fertiges Parates Wissen abrufst, nimm dir immer ein bisschen Zeit, um nachzudenken, ob das wirklich das ist, was gerade gefragt wurde oder aber ob doch so gefragt wird, dass du zwar ähnliches Parates Wissen hast, hier aber was anderes gefragt wird. In diesem Sinne, frohes Lernen und bis nächste Woche! In der nächsten Zeit habe ich eine eigene Playlist, wo ich immer wieder Original-Content aus dem Mitgliederbereich für alle zur Verfügung stelle, damit du reinschnuppern kannst und auch damit du was davon haben kannst.

Also dann, bis nächste Woche, schätze ich mal!

Dr. iur. habil. Panajota Lakkis

Ehemalige Universitätsprofessorin & Prüferin. Ergo weiß ich genau, was du brauchst in deinem Jurastudium. In meinen Kursen lernst du, Jura zu verstehen. Im Podcast (Standorte im Player) und auch auf YouTube kannst du nach Lust und Laune stöbern. Du kannst auch mehr über mich erfahren. Oder ab und zu eine Mail mit juristischen und jurafreien Goodies erhalten.

Mein aktuelles Motto: Was wäre, wenn?

Meine Überzeugung: Jura macht ab dem Moment Freude, in dem du die Zusammenhänge verstehst.

Ich kann dir helfen, (wieder) Freude an Jura zu finden.

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