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Der Richter und das liebe Vieh

von Nov 26, 2021Jurawissen

Zentral für die Tierhalterhaftung: Die Tiergefahr

Unfälle mit Tieren beschäftigen die Gerichte regelmäßig. Oft ist hier § 833 BGB Anspruchsgrundlage. Voraussetzung ist aber, dass sich eine typische „Tiergefahr“ verwirklicht hat.

Was das bedeutet, wo die Tiergefahr endet und was passiert, wenn sie nicht bewiesen werden kann: Damit hat sich das OLD Oldenburg beschäftigt.

OLG Oldenburg v. 19.10.2021, 2 U 106/21

Bild von fidiex auf Pixabay

Dr. iur. habil. Panajota Lakkis

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