Nebengebiete im Examen
Vernachlässige beim Lernen nicht die Nebengebiete
Strategisch lernen ist gut. Nur solltest du aus der Info, dass in deinem Bundesland das Nebengebiet X nicht so oft in Klausuren kommt, nicht den falschen Schluss ziehen. Die Grundzüge solltest du immer drauf haben.
Transkript
Bitte beachte, dass dieses Transkript maschinell erstellt wurde.
Hast du dich schon mal gefragt, inwiefern ZPO, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, aber vielleicht sogar auch Familien- und Erbrecht im Examen kommen? Und vor allen Dingen, hast du daraufhin dann dein Lernen ausgerichtet? Dann ist diese Podcast-Episode wie für dich geschaffen.
Ich bin Panagiotta Lakis von Jurameistern, dem Mitgliederbereich, in dem du lernst, das Zivilrecht und letztlich Jura und dein Studium zu verstehen. Heute also geht es um Nebengebiete und um diese Frage, kommen sie, kommen sie nicht und was bedeutet das für mein Lernen? Und diese Folge hat einen doppelten Anlass.
Den ersten Anlass erzähle ich dir jetzt gleich, der zweite kommt später. Der erste Anlass ist ein Gespräch, das ich vor ein paar Tagen geführt habe mit einem befreundeten Professor und sehr erfahrenen Prüfer in einem anderen Bundesland. Und wir sprachen über ZPO in diesem Telefonat und er sagte, dass in seinem Bundesland ZPO nur ganz oberflächlich kommen würde, anders als zum Beispiel in Bayern und dass das bedauerlicherweise die Studierenden auch wüssten und zum Anlass nehmen würden, auch die Vorlesungen weniger zu besuchen, weniger sich zu interessieren und weniger Einsatz zu zeigen und zu lernen in ZPO.
Und da habe ich gedacht, au weia, au weia, au weia, denn es mag sein, dass in einem konkreten Bundesland bisher kaum etwas gekommen ist. Du hast aber keinerlei Vertrauensschutz, dass das sich nicht ändern wird. Ich habe es schon öfter gesagt, die Tendenz besteht darin, dass die Klausuren in den Worten einer befreundeten Professorin und Prüferin immer schräger werden.
Das liegt daran, dass durch das Internet und dadurch, dass alles immer verfügbar ist und besprochen wird direkt im Anschluss, es immer schwieriger wird, Themen doppelt oder sogar dreifach zu verwerten, wie das früher war, wo sogar konkrete Themen, Klausurthemen im gleichen, in einem anderen Bundesland dann zwei Jahre später noch einmal so, wie sie waren, kamen. Das gibt es heute nicht mehr. Und es werden trotzdem ständig rausgehauen.
Klausurthemen müssen sie ja. Und das bedeutet, dass immer weniger diese sogenannten Klassiker kommen. Und dann ist auch ein Umdenken insoweit vorhanden, dass immer mehr abgefragt werden soll.
Auch Systemverständnis, auch in Bereichen, von dem bereits in der Aufgabenstellung ausgegangen wird, dass man das nicht so eins zu eins gelernt hat. Das ist also der nicht der wichtigste, aber der erste und den meisten einleuchtende Grund, warum du nicht auf Lücke lernen solltest mit dem Argument, das kommt bei uns eh nie oder selten. Das wichtigste Argument ist aber ein anderes.
Und das möchte ich gleich dir erklären, wenn ich dir den zweiten Anlass vorher verraten habe für diese Folge. Der zweite Anlass ist, dass ich gerade in einem ebenfalls Nebengebiet, nämlich dem Handelsrecht, einen Kurs fertig mache für meinen Mitgliederbereich. Und da habe ich mir diese Frage genauso gestellt anfangs und diskutiere sie im ersten Video.
Und jetzt magst du sagen, wieso? Das ist doch inkonsequent. Du hast doch gesagt, wir sollen nicht nur deswegen auf Lücke lernen.
Und ich sage, ja, da bleibe ich auch drauf. Das bedeutet aber nicht, dass ich mein Lernen gar nicht ausrichte auf was kann denn und wie kann es kommen. Nur eben anders.
Die meisten Studierenden lernen auf Lücke oder sie denken, jetzt kann ich noch oberflächlicher die Sache angehen und mir einfach fünf, sechs Sachen, das was der Repetitor oder der Professor, die Professorin oder wer auch immer sagt, das sind die fünf Sachen, die wichtig sind. Und nur die versuche ich mir zu merken. Und das war’s.
Das ist ein Fehler und das ist etwas, was ich auf keinen Fall propagiere. Es gibt aber eine andere Art daran zu gehen. Und das bedeutet, dass ich, wenn ich erkenne, dass etwas nicht so oft kommt oder in gewissen Bereichen und das wäre halt das Handelsrecht, gar nicht gewisse Dinge so tief kommen können überhaupt, dass ich dann weniger Detailpunkte brauche.
Nicht weniger Verständnis, sondern quantitativ nur weniger. Qualitativ genauso wie in den anderen Bereichen verstehen, worum es geht, verstehen wie das System tickt. Und dann bist du auf der sicheren Seite erstens auch für die Zukunft, insbesondere wenn man sich ZPO nimmt, ich meine spätestens im Referendariat wirst du ja mit ZPO regelrecht jonglieren müssen.
Und warum nicht jetzt schon die Basis setzen. Aber die meisten denken, ach bis dahin denke ich gar nicht. Ich bin froh, wenn ich das Studium und das Examen erst mal überlebt habe.
Okay, bleiben wir in unserem Bereich. Was dir vielleicht eher näher als Wahrscheinlichkeit vorkommen kann, ist, dass doch jetzt auf einmal eine Klausur kommt, wo es tiefer um ZPO geht, als du gedacht hattest. Und das willst du dann antizipieren und dafür willst du gerüstet sein, ohne allerdings zu verkennen, dass du nicht genügend Zeit hast, um alles zu erlernen.
Mit anderen Worten gilt für die Nebengebiete genauso, wenn nicht noch mehr verstehen, worum es geht, das System verstehen. Und zum Beispiel, ich nenne mal ein einfaches Beispiel, ich muss bei einer Zuständigkeitsprüfung, sachliche Zuständigkeit, nicht alle Einzelheiten von allen verschiedenen Klagearten, wo es unter Umständen strittig ist, wie der Streitwert zu bestimmen ist, lernen. Ich bin aber gut beraten, einmal das System verstanden zu haben, wie hin und her gehüpft wird.
Und da weiß ich dann irgendwann, okay, §1 ZPO sagt Zuständigkeit nach dem GVG. GVG hat einmal streitwertunabhängige Zuständigkeiten für das Amtsgericht und für das Landgericht, für die OLGs auch, aber das reicht auch, nur zu wissen, auch bei den OLGs gibt es das. Einmal kurz überfliegen und in der Regel kommt es auf die nicht an.
Meistens kommt es in der Ausbildung eben an, auf Amtsgericht oder Landgericht. Und da erst, streitwertunabhängig, ja oder nein, das ist sozusagen die Lex Spezialis. Wenn ja, dann bingo, ich weiß Bescheid.
Habe ich zum Beispiel eine Streitigkeit über ein Mietverhältnis Wohnraum, dann weiß ich Amtsgericht, Schluss, Klappe zu, Affe tot. Wenn ich aber keine streitwertunabhängige Zuständigkeit habe, kommt es auf den Streitwert an, sagt mir das GVG. Okay, und jetzt, wenn ich mich gut vorbereitet habe und einmalig verstanden habe, kann ich weitergehen, vielleicht brauche ich es ja sogar.
Denn dann erkenne ich, Streitwert wird aber nicht geregelt im GVG selbst, wie man den ermittelt. Wo steht denn das? Eiderdaus.
Ah, in der ZPO steht das, in Paragraphen 2 steht, kommt es auf den Streitwert an, gelten die folgenden Vorschriften. Und da habe ich Paragraph 3, eine Default-Vorschrift und danach habe ich Spezialvorschriften. Habe ich zum Beispiel mehrere Ansprüche, die gelten, gemacht werden, ah, Paragraph 5 ZPO.
Habe ich eine Herausgabeklage, Herausgabe, ich will die Sache herausgeben, ich will den Besitz zurück, 6 ZPO. Und ja, verstehe mich nicht falsch, es wird nicht oft vorkommen, dass es auf diese Vorschriften ankommt. Es ist aber nicht schwierig, sie verstanden zu haben, diese Systematik und damit auch zu finden.
Einmal verstanden und einmal richtig verstanden, inklusive gewisser Wiederholungen, bis es verfestigt wird, ist das dann gegessen, diese Sache. Und wenn es dann doch mal drauf ankommen könnte, dann kannst du brillieren und dir Punkte sammeln. Plädiere ich dafür jetzt bei diesen Paragraphen sämtliche Konstellationen zu lernen?
Nein, aber genauso wenig, wie ich dafür plädiere, im Bereicherungsrecht jede Ansicht, die es gibt, zu den 3-Personen-Verhältnissen oder 4- oder 5- Personen-Verhältnissen zu lernen. Ich bin glücklich, wenn du die Anweisungslage beherrschst. Übrigens auch aus gegebenem Anlass, da habe ich auch gerade das Video neu gedreht, wo ich das einfacher, hoffe ich zumindest, dargestellt habe im Mitgliederbereich.
Also, denk daran, dass du dich nicht verlierst in Einzelheiten, auch nicht in den Kerngebieten, aber noch weniger in den Nebengebieten. Denk gern darüber nach, was könnte denn überhaupt kommen? Im Handelsrecht zum Beispiel gibt es gewisse Dinge, einfach gewisse Bereiche, die sich besser eignen für eine 5-stündige Klausur und weniger gut eignen.
Und ein Geschäft unter Kaufleuten, das fast durchgängig geregelt ist im HGB, wo sehr viel das meiste drin ist, zum Beispiel ein Speditionsgeschäft, das sehr stark, sehr spezifisch ist, oder selbst ein Kommissionsgeschäft, das ist nun mal nicht so gut geeignet für eine 5-stündige Klausur im Staatsteil, sondern das ist eher für einen Schwerpunktbereich geeignet. Heißt das, ich gucke es mir nie an? Nein, auch da heißt es, ich verstehe mal, worum geht es denn da?
Was sind denn die, was ist denn die Systematik? Worum, was wird denn grob gehandelt, so dass ich im Fall der Fälle dann doch irgendwie mich schlagen kann, obwohl ich davon ausgehe, der Fall wird nicht kommen? Was kann aber vollkommen alles, was kombinierbar ist mit den sonstigen Bereichen aus dem BGB?
Handelsrechtliche Stellvertretung kann kommen und kommt immer wieder. Selbst die 25 ff. sind super gut kombinierbar, weil es auch da on top um zum Beispiel eine Haftungsverdoppelung geht.
Und davor kann ich prüfen, ob überhaupt der Anspruch entstanden ist und so weiter und so fort. Und sehr gerne strategisch nachdenken, aber im Hinblick darauf, was kann denn und in welcher Form kommen, aber daraus bitte die richtigen Konsequenzen ziehen. Und die allerwichtigste Konsequenz ist, in allen Bereichen, auch in den Nebengebieten, vielleicht dort noch mehr, weil du weniger oft damit zu tun hast, verstehen, worum es geht.
Und warum da noch mehr? Weil du dir da oft mehr Mühe geben musst, um zu verstehen, worum es geht, weil du einfach weniger oft damit arbeitest. In den Bereichen, in denen du oft arbeitest, ist es oft so, dass es en poisson quasi, du dann irgendwann verstehst, worum es geht.
Das ist zwar nicht die Methode, die ich präferiere. Ich bin eher für Bewusstes rausfinden, worum es geht. Aber letztlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass du irgendwann ein Gefühl hast für das System, doch sehr viel größer.
Und das gilt eben nicht für die Nebengebiete. Mit anderen Worten und um das jetzt abzurunden, frag dich gern, was denn kommen könnte. Frag auch durchaus andere, was bisher gekommen ist.
Warum nicht? Aber zieh daraus nie den Schluss, okay, brauche ich nicht verstanden zu haben, ich lerne auswendig die fünf vermeintlich wichtigsten Punkte. Denn das kann schiefgehen und das wäre dann wirklich schade.
Sondern zieh den richtigen Schluss daraus. Systemverständnis genügt meistens, im Übrigen nicht nur in den Nebengebieten. Das ist etwas, womit ich schon sehr, sehr weit komme.
Und die zehnte Ansicht im Hinblick auf irgendeinen Punkt, die muss ich nicht unbedingt drauf haben. Optimal ist, wenn ich verstehe, warum überhaupt gestritten wird. Dann, wenn ich bis dahin komme, dann ist jede Korrektorin und jeder Korrektor sowieso so begeistert, weil du dich so sehr abheben wirst von den anderen, dass es überhaupt nicht mehr schlimm ist, ob du jetzt noch auswendig drei, vier oder sogar fünf Meinungen präsentieren kannst.
Okay, in diesem Sinne also, guck mit anderen Augen die Nebengebiete dir an und vor allen Dingen denk dran, Grundverständnis und Systemverständnis gehört immer zu den Basics und den Grundzügen. Immer, immer, immer. Detailwissen ist die Kür, wenn du Zeit und Lust dazu hast.
Gerne, wenn nicht, wirst du sicherlich auch relativ safe ins Examen reingehen, wenn du nicht den letzten Punkt kennst, der im HGB zum Speditionsgeschäft oder zum Pommissionsgeschäft geregelt ist. Im Zweifel wirst du den dann auch finden. In diesem Sinne, danke fürs Zuhören und bis nächste Woche.
Und wenn du gerade Lust auf Handelsrecht gekriegt hast, dann komm einfach in den Mitgliederbereich rein. Dort findest du bereits die ganz, ganz examsrelevanten Dinge, wie die handelsrechtliche Stellvertretung im Kurs Schatzkiste und die Fristenberechnung 377 Absatz 2 HGB im Kurs hohes Jurarek. Aber darüber hinaus baue ich gerade einen zusammenhängenden Kurs Handelsrecht auf.
So oder so, bis zur nächsten Woche.
Schon gewusst?
In meinem Mitgliederbereich findest du den Kurs Handelsrecht. Das dürfte das am häufigsten „heiße“ Nebengebiet sein. Wenn du Interesse hast, dann komm doch vorbei – die Mitgliedschaft ist 14 Tage lang für dich kostenfrei.
Das Neueste
Ehemalige Universitätsprofessorin & Prüferin. Ergo weiß ich genau, was du brauchst in deinem Jurastudium. In meinen Kursen lernst du, Jura zu verstehen. Im Podcast (Standorte im Player) und auch auf YouTube kannst du nach Lust und Laune stöbern. Du kannst auch mehr über mich erfahren. Oder ab und zu eine Mail mit juristischen und jurafreien Goodies erhalten.
Mein aktuelles Motto: Was wäre, wenn?
Meine Überzeugung: Jura macht ab dem Moment Freude, in dem du die Zusammenhänge verstehst.
Ich kann dir helfen, (wieder) Freude an Jura zu finden.
Zufallsgenerator
Stöber doch ein bisschen weiter!
Die Slider unten zeigen dir per Zufallgenerator 10 Beiträge aus der jeweiligen Kategorie an.