Übungsklausuren als wesentlicher Bestandteil des Jurastudiums
Übungsklausuren sind ein wesentlicher Bestandteil des Jurastudiums, je früher man damit anfängt, desto besser. Allerdings sind Übungsklausuren gleichzeitig ein Instrument, das mehr oder weniger gekonnt eingesetzt werden kann. Hier meine Tipps, wie du Übungsklausuren effektiv in deine Vorbereitungsstrategie implementieren kannst.
Tipp 1: Auch bei Jura-Übungsklausuren gilt „Klasse vor Masse“
Sehr oft werde ich gefragt, wie viele Übungsklausuren man denn geschrieben haben sollte, bevor man ins Examen geht. Eine Zahl habe ich noch nie genannt. Zum einen haben wir alle unser eigenes Lerntempo und selbst eine Person braucht in dem einen Fach mehr Training, in dem anderen weniger.
Noch wichtiger ist aber, dass es nicht auf die Anzahl der Übungsklausuren ankommt, sondern auf die Art, wie man mit diesen gearbeitet hat. Diese Art richtet man am besten am Ziel aus, darum gehe es im nächsten Tipp.
Tipp 2: Vergiss nicht dein Ziel, wenn du Übungsklausuren bearbeitest
Übungsklausuren zu schreiben ist kein Selbstzweck! Es geht dabei auch nicht primär darum, neues juristisches Wissen zu erlangen. Freilich wird dir die Übungsklausur oft Wissenslücken aufzeigen bzw. in der Lösung wirst du Bereiche entdecken, die du dann im Lernen vertiefen willst. Das ist aber nicht der primäre Zweck, vielmehr geht es darum, für den Ernstfall, d.h. die scharfe Klausur, zu trainieren. Das Ziel ist also, irgendwann nur mit den zulässigen Hilfsmitteln + fünf Stunden am Stück (bei Klausuren im Studium weniger) zu schreiben. DARAUF willst du dich vorbereiten, und da wirst du deinen Schweinehund überwinden wollen. Denn der Impuls, frustriert doch einen Kommentar oder die Lösung heranzuziehen, wenn du bei der Lösung nicht weiterkommst, ist menschlich. Ebenso wie der Impuls, nach drei Stunden doch mal aufzustehen und der Tortur ein Ende zu bereiten. Hast du diese Impulse, machst du nichts falsch, sondern du bist ein menschliches Wesen. Ab hier ist es deine Aufgabe, dir eine Strategie zurechtzulegen, dazu mehr in Tipp 3.
Tipp 3: Pass deine Vorgehensweise bei den Übungsklausuren schrittweise an
Jetzt, wo du dein Ziel vor Augen hast, beginne, dich in seine Richtung zu bewegen. Mit welchem Tempo, das kannst nur du bestimmen! Das hängt davon ab, in welchem Stadium des Jurastudiums du dich befindest. Darüber hinaus ist auch relevant, wie gut du mit Druck umgehen kannst. Für die meisten wird es nach hinten losgehen, direkt von 0 auf 100 gehen zu wollen. Die Gefahr ist dann, dass du frustriert aufgibst und dich danach auch noch mies fühlst. Damit ist niemandem gedient!
Gehe stattdessen lieber in kleinen Schritten voran.
In zeitlicher Hinsicht kann das heißen, zuerst mit kleinen Fällen anzufangen, bis du irgendwann bei der fünfstündigen Klausur landest.
Im Hinblick auf die Hilfsmittel wäre es sinnvoll, von Anfang an nur mit den zulässigen Hilfsmitteln ranzugehen. Aber auch hier kannst du dich langsam an das Endergebnis rantasten: Wenn du gar nicht und partout nicht weiterkommst, dann schau vielleicht mal kurz in die Lösung. Aber nicht in die gesamte Lösung, sondern gönn dir die Hilfe nur für diesen einen Punkt, wo gar nichts mehr geht. Und dann mach wieder allein weiter.
Hauptsache in die richtige Richtung!
Wenn ich die Erkenntnisse zusammenfassen wollte, würde ich folgendes sagen: Mach dir das Ziel bewusst, mach dich auf den Weg. Wie schnell oder langsam, das wird sich zeigen. Wenn die Tendenz mehr oder minder in die richtige Richtung zeigt, ist es gut. Denk daran, wenn du die nächste Übungsklausur bearbeitest!