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Wie du Meinungen „erfindest“

Mrz 8, 2024Prüfungshandwerk

Was du tun kannst, wenn du in der Klausur auf einmal nicht die Meinungen, die es zu einem Streitpunkt gibt, reproduzieren kannst.

Transkript

Bitte beachte, dass dieses Transkript maschinell erstellt wurde.

Jura Meistern, der Podcast von und mit Panajota Lakkis. Einen wunderschönen guten Morgen. Ist das nicht faszinierend, wie die Themen das eine das andere bringen in letzter Zeit hier in dem Podcast. Und während ich diese Folge vorbereitet habe in meinem Kopf und mir zurechtgelegt habe, weiß ich schon, was die nächste Folge sein wird.

Jetzt aber genug Spannung aufgebaut oder auch nicht, lass uns doch einfach das Thema angehen. Ich habe letzte Woche angesprochen, dass du manchmal in der Klausur gar nicht mehr weißt, was die herrschende Meinung ist. Oder aber, nochmal eine Spur, sozusagen schwieriger, dass du nicht mehr weißt, welche Meinungen existieren. Oder dir fällt nur eine ein zu einem Problempunkt, du weißt aber ganz genau, es müssen mehr als eine sein.

Und dann möchte ich dir verraten, wie du dann selber genügend Meinungen, damit du sehr respektabel durch die Klausur kommst, Meinungen erfinden kannst. Wenn ich sage erfinden, meine ich das subjektiv und nicht objektiv. Es geht nicht darum, dass du etwas erfindest, was bisher niemand vertreten hat, sondern es geht subjektiv darum, dass du eben diese Meinungen, die du ums Verrecken nicht mehr zusammenkriegst in der Klausur, dass du eben diese erfindest für dich. Okay, du denkst ja vielleicht, nie im Leben kann ich Meinungen erfinden, aber das stimmt so nicht.

Bei den meisten Streitpunkten gibt es zwei radikale, absolute Haltungen und dann eine und oft mehrere vermittelnde. Ich nenne das schwarz-weiß und Grautöne dazwischen. Und die gute Nachricht ist, dass die absoluten, die radikalen sehr leicht nachzuempfinden sind, weil sie eben absolut sind. Und sehr oft ist die eine, diejenige Ansicht, die am Wortlaut des Gesetzes sich festhält, die sagt, weil das eben so drinsteht im Gesetz, soll es so sein.

Und das ist oft der Fall, dass du solche Meinungsstreitigkeiten hast, wenn eine Anwendung nach dem Wortlaut des Gesetzes zu unbilligen Ergebnissen kommt. Und dann kannst du dann als radikale Gegenansicht sagen, ja, aber der Sinn und Zweck, der verlangt etwas anderes. Gut, dafür musst du den Sinn und Zweck der Vorschrift kennen. Natürlich ist das, was ich hier bespreche, etwas, was du nur sinnvoll hinkriegst, wenn du verstanden hast, worum es geht.

Wenn dir bereits die Funktionalitäten, die Mechanismen, die Interessenlage in dem konkreten Rechtsgebiet fremd sind, dann kommst du mit dem, was ich dir sage, auch nicht weiter. Mal wieder ein Plädoyer dafür, dich immer und immer wieder zu fragen, worum geht es denn hier, nicht was lerne ich denn, sondern warum lerne ich das, in welchem Zusammenhang wird das relevant, wie beeinflusst das die Interessenlage, wie würde ich mich fühlen, wenn ich eine der beiden Personen bin und so weiter und so fort. Also Systemverständnis brauchst du. Wenn du es hast, dann weißt du aber auch eben, was der Sinn und Zweck einer Regelung ist und dann kannst du eher dir denken, Moment, ich weiß es zwar nicht, aber wofür würde denn der Sinn und Zweck dieses Gesetzes sprechen?

Also Wortlaut gegenüber Sinn und Zweck. Und ähnlich ist es auch in anderen Konstellationen, so gut wie immer beginnt man damit, dass man sagt, der Wortlaut gibt das und das und der Sinn und Zweck, der passt so ziemlich auch immer und dann gibt es oft dann auch vermittelnde Ansichten, die sagen, false jetzt, ja vermittelnd einfach, je nach Einzelfall ist diese vermittelnde Lösung, dann wird sie auch dann, und Meinung, wird sie dann auch unterschiedlich ausfallen. Und da gibt es nicht immer leichte, leicht zu erfindende, vermittelnde Lösungen, die sind sehr viel schwieriger, weil das eine komplexere Argumentation ist. Auch bei der Auslegung einer Tatbestandsvoraussetzung, wenn es nicht darum geht, Wortlaut gegen Sinn und Zweck, bei der Auslegung eines Begriffes, ist der weit oder ist der eng auszulegen, was merkst du?

Es gibt zwei Möglichkeiten, weit oder eng. Das warum jetzt weit oder eng, das hat immer mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes zu tun, auch dann, wenn wir nicht wirklich eine teleologische Auslegung vornehmen, sondern einfach einen Spielraum haben bei einem Tatbestandsmerkmal. Mit Systemverständnis kannst du sagen, weite, enge Auslegung. Und du merkst also, es gibt gewisse typische Situationen, die sich immer wieder wiederholen.

Das ist ein Pleonasmus, den ich gerade gebracht habe. Egal, ich schneide den nicht raus. Ich tue jetzt einfach so, als wäre der gewollt. Immerhin ist er mir aufgefallen.

Okay, also, wie gesagt, es geht darum, dass du sagst, Wortlaut gegen Gesetzestilos, gegen Sinn und Zweck, weite gegen enge Auslegung, wenn es darum geht, zum Beispiel analoge Anwendung ja oder nein, was könnte dafür sprechen, was könnte dagegen sprechen? Versuch nicht zu reproduzieren, sondern schalte dein Hirn ein. Genauso, was könnte dafür sprechen, was dagegen? Wenn du dich so fragst, mit einem Interesse, dann wird dir dein Hirn meistens auch eine einfache Entscheidung geben und eine einfache Antwort geben.

Und einfach heißt nicht, nicht gut. Im Gegenteil, das sind die wichtigsten Ansichten, die auf jeden Fall dann vertreten sein müssen. Und ob die Dritte und Vierte und Fünfte, die sagt, es kommt darauf an und vermittelt und was weiß ich, das ist etwas, das oft sowieso überhaupt nicht vertreten wird. Und in anderen Fällen, wo wir das wirklich überlassen denjenigen, die wirklich was weiß ich, wie viele Stunden hatten, um sich diese Meinung, die sie dann vertreten, auszudenken, während sie gechillt am Schreibtisch sitzen.

Das tust du nicht in der Klausur. Und deswegen solltest du auch nicht versuchen, zu komplizierte Dinge zu erfinden. Das kann gepflegt nach hinten losgehen und damit habe ich schon angeteasert die nächste Folge. Da wird es darum gehen, wann man sich um Kopf und Kragen redet.

Aber in Fällen, in denen es, in den meisten Fällen, die in der Klausur für dich relevant werden, nicht in allen, aber in den meisten, ist es relativ einfach, wenn man sich die Interessenlage einfach vergegenwärtigt, sich die absoluten und eher radikalen Gegenmeinungen auszudenken und manchmal auch eine vermittelnde. Ich behaupte jetzt nicht, dass du alle Ansichten zur gestörten Gesamtschuld zum Beispiel durchgehen kannst. Aber dieses rein mechanistische zum Beispiel, es liegt bereits, diese Ansicht des BGH, es liegt bereits kein Anspruch vor, also kann auch keine Gesamtschuld existieren. Selbst das, wenn man richtig gut ist, da gebe ich dir recht, nicht am Anfang, aber wenn man geschult ist darin, selbst die Ansicht, die würde man hinkriegen.

Die anderen und je mehr du auch andere und in diesem Bereich, je mehr du auch Meinungsstreitigkeiten mittlerweile verstanden hast, wie sie ticken, desto eher kannst du auch neue tatsächlich selber reproduzieren. Allerdings behalte hier ein gewisses Augenmaß, dies ist kein Plädoyer zu Lass laufen. Wie gesagt, damit teasere ich die nächste Folge an. Bevor du in einer scharfen Klausur dich versuchst, darin etwas zu erfinden, höre bitte unbedingt, aber wirklich unbedingt die nächste Podcast-Folge, da plaudere ich aus dem Nähkästchen von mir als ehemaliger Korrektorin von Examensklausuren und nicht nur auch von Übungsklausuren und normalen Leistungskontrollklausuren.

Zum Glück korrigiere ich nicht mehr, ich kann dir sagen, das ist der einzige Punkt meines früheren Berufes, den ich nicht vermisse, die anderen, insbesondere die Wissensvermittlung, die habe ich ja nach wie vor, die finde ich nach wie vor faszinierend. Okay, übe dich also darin und umgekehrt, wenn du lernst, bevor du wirklich dir alle Ansichten durchliest, übe das doch, indem du dir sagst, Moment, ich mache mal das Buch zu und überlege, welche zwei radikalen Meinungen es hier geben könnte und vielleicht auch eine dritte und erst dann machst du das Buch auf und dann werde ich einen Besen fressen, wenn du nicht, wenn du sowas immer öfter machst, immer öfter dann auch merkst, eiderdaus ich habe sie erfunden und jetzt sehe ich sie auch hier im Buch drin. Ich bin echt gespannt, aber es lohnt sich. Ich weise auch auf den Beitrag Aktives Lernen, den ich schon sehr, schon seit langer Zeit und ich glaube auch, dass ich das Thema noch mal aufgegriffen habe, relativ kürzlich.

Aktives Lernen, dazu gehört jetzt auch, ich reichere den an mit, lerne die Meinungen, nachdem du gelesen hast im Lehrbuch, wenn du lernst, wo es ein Problem gibt, mache dann das Buch zu, klappe es zu und überlege dir, welche Meinungen könnte es denn hier zu geben? Was könnten denn vernünftige JuristInnen, wenn sie unterschiedlicher Ansicht sind, vertreten? Ich habe das früher manchmal im Hörsaal geübt mit den Studierenden, indem ich ein Problem vorgestellt habe, vorne, so vom Podest her quasi und dann gesagt habe, der halbe Hörsaal von hier nach links sucht mir Argumente für die Ansicht A und der andere halbe Hörsaal sucht mir Argumente für die Ansicht B und im Anschluss gucken wir, was ihr denn gefunden habt und beim ersten Mal haben sich alle eher unwohl gefühlt, das war ungewohnt und hast du gesehen, oh Gott, was will die denn jetzt, aber nachdem wir das ein paar Mal gemacht haben und da habe ich immer auch erlaubt, dass man sich zusammentut und bespricht, ich habe gesagt 5 Minuten oder 10 Minuten, je nachdem, wie schwierig das war und dann hast du wirklich gesehen, wie diskutiert wurde und wie das immer mehr Spaß gemacht hat. Probier das vielleicht also nicht nur selbst, sondern auch, falls

du hast, in einer Lerngruppe und die empfehle ich dir auch und, ach, ich fass es nicht, das wird das übernächste Thema sein, Lerngruppen und ihre Vorzüge, ok, ich höre jetzt auf, bevor ich jetzt Themen bis nächstes Jahr irgendwie habe, obwohl, wäre ja nicht das schlechteste, also, probier es aus und, wie gesagt, hör dir aber auf jeden Fall auch die nächste Folge mit Verstand an.

Bis dahin, danke fürs Zuhören, deine Panajota Lakkis von Jura Meistern.

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🤫 Geheimtipp: Auf Notion habe ich einen juristischen Second Brain aufgestellt, den ich dir gern zur Verfügung stelle. Hier findest du Querverweise zwischen den Podcastfolgen nach Lust und Laune, aber auch die Querverbindungen zwischen den Themen, die ich im kostenpflichtigen Mitgliederbereich bereitstelle. Gern geschehen 😘!

 

Dr. iur. habil. Panajota Lakkis

Ehemalige Universitätsprofessorin & Prüferin. Ergo weiß ich genau, was du brauchst in deinem Jurastudium. In meinen Kursen lernst du, Jura zu verstehen. Im Podcast (Standorte im Player) und auch auf YouTube kannst du nach Lust und Laune stöbern. Du kannst auch mehr über mich erfahren. Oder ab und zu eine Mail mit juristischen und jurafreien Goodies erhalten.

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