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Urteilshäppchen: Das Auto auf dem Grill

von Apr. 15, 2020Jurawissen

Drum prüfe, wo du parkst!

Ein witziger (wenn auch nur für Unbeteiligte) Sachverhalt gibt Anlass, Basics des StVG zu wiederholen.
Ich bespreche das Urteil

LG Saarbrücken vom 23.12.2019, Az 13 S 177/19, NJW-RR 2020, 216 f.

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